SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:05
aktuell weniger brisant , insgesamt natürlich brisant.....keine frage
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:05
aber ein bisschen wird teils schon aufgebauscht
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:06
bei aller zwietracht finden wir doch in den meisten punkten am ende zusammen , faxe...passt doch
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:07
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2016, um 17:07
^^ das ist echt Käse. NSU ging wohl an Dir vorüber. Aber in Wahrheit sind wir wahrscheinlich nicht weit auseinander.
Edit: genau
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:08
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2016, um 17:10
Gewalt gegen Polizisten will ich übrigens keineswegs verharmlosen, nur weil ich nicht persönlich betroffen bin.
Ich finde - keine Ironie - wir haben eine phantastische, zurückhaltende, demokratische Polizei. Absurdes Feindbild aus früheren Zeiten.
(viel zu schlecht bezahlte habe ich noch vergessen. Sich für 2000 Euro mit Steinen bewerfen lassen müssen, ist bitter)
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:10
ok , wenn du nsu als aktuell ansiehst , dann ja ...aber ich meinte mit aktuell 2015/2016
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:11
Es gab offenbar Strukturen, aus denen das erwachsen ist. Die gibt es immer noch, durch das Flüchtlingsthema wird Rechtsextremismus noch brisanter.
Soizhaferl, 28. Juli 2016, um 17:11
Ge faxe, NSU is sowas von 2011... immer diese uralten kamellen, die mit der Gegenwart nix zu tun haben...
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:13
soiz , ich habe eben eine andere definition von aktuell...nicht verboten
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:14
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2016, um 17:14
Aber sinnfrei.
Bedrohungen kann man doch nicht danach beurteilen, von wem gerade das letzte Attentat kam.
Kanalratte, 28. Juli 2016, um 17:15
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2016, um 17:16
Absolute Zustimmung faxefaxe.
Schlimm wenn die Beamten - wie in Berlin - von einem durchgeknallten Innensenator für seinen Privatkrieg verheizt werden.
edit: bezieht sich auf die tolle Polizei
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:16
2015/2016...ist etwas anderes als das letzte ttent....ich spreche hier aktuell akut....für die etwas langsameren
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:16
@ratte...hier haben wir eine verharmlosung von linksextremismus
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:18
Wenn ich es recht sehe, hat er aber recht. Die Beamten wurden ohne ausreichende Legitimation einem gefährlichen Einsatz ausgesetzt.
Immer schlecht.
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:20
hausbesetzung ist eine strafttat
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:21
und henkel ist kein "durchgeknallter" innensenator...damit stellt die ratte ihn auf eine stufen mit den militanten linksextremisten
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:22
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2016, um 17:24
Der Eigentumserwerb durch eine Hausbesetzung ist in Deutschland nicht möglich. Zur Ersitzung des Eigentums an einem Grundstück (§ 900 BGB) ist nach deutschem Recht die 30-jährige unberechtigte Eintragung als Eigentümer im Grundbuch und ebenso langer Eigenbesitz erforderlich (Buch- oder Tabularersitzung).Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers sind in Deutschland strafrechtlich Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Da es sich bei einfachem Hausfriedensbruch nach § 123 um ein Antragsdelikt handelt, hängt die Strafverfolgung davon ab, ob der Eigentümer von der Besetzung überhaupt erfährt und folglich Strafantrag stellt. Erst wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, z. B. bei Besetzung öffentlicher Gebäude oder schwerem Vandalismus nach § 124 kann von Amts wegen ermittelt werden. Wird die Einrichtung oder die Bausubstanz verschlechtert, können Sachbeschädigungen nach § 303 StGB vorliegen. Dem Eigentümer können überdies Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Herausgabe der Nutzungen gegen die Besetzer zustehen (§ 985 BGB). Mit Hilfe einer Räumungsklage kann der Vermieter im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO die Besetzer vor Gericht auf Räumung der besetzten Gebäude verklagen. Wird seiner Klage stattgegeben, kann er auf der Grundlage des Urteils (Räumungstitel) vom Gerichtsvollzieher die Durchsetzung der Räumung verlangen. Räumen die Besetzer nicht freiwillig, kann der Gerichtsvollzieher dabei unmittelbaren Zwang anwenden, also z. B. Schlösser aufbrechen und austauschen oder die Besetzer unter polizeilicher Gewaltanwendung aus der Wohnung setzen (Zwangsräumung).
Quelle:wikipedia
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:23
jo , lies mal faxe...nicht nur babbeln...
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:24
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2016, um 17:25
^^ Witzbold. Es ging nicht darum, dass Du IRGENDWAS liest. Steht da doch sogar drin, dass Du einen Räumungstitel brauchst ^^
faxefaxe, 28. Juli 2016, um 17:26
Sowas könntest Du lesen und erkennen, dass die Lage komplex ist. :-)
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/07/rigaer-strasse-berlin-raeumung-landgericht.html
SchaulusTIGER, 28. Juli 2016, um 17:27
sollte bei dem berliner fall eigentlich vorhanden sein , wenn nicht.....wie begründet das gericht seine entscheidung ? verbreiten die extremisten einen tollen flair ? ^^
Kanalratte, 28. Juli 2016, um 17:32
Aha - nix wissen aber sabbeln...
Kein Tiger sondern nur ne Knalltüte