SchaulusTIGER, 03. Juli 2016, um 12:43
ich vermute es , da bystron sich glaubhaft distanziert hat
faxefaxe, 03. Juli 2016, um 12:48
Aha.
Das ist natürlich eine gute Basis, um das Urteil Hetz- und Lügengeschichten zu fällen. ^^
Pete, 03. Juli 2016, um 13:24
zuletzt bearbeitet am 03. Juli 2016, um 13:24
"Einspruch!"
"Abgelehnt"
"Herr Richter, ich erhebe energischen Einspruch!"
"Oh, energischen Einspruch? Ja, wenn das so ist, dann wird dem Einspruch natürlich stattgegeben."
Soizhaferl, 03. Juli 2016, um 13:29
Wenn ers zugegeben hätte, hätte ich ihm die Distanzierung ja nicht geglaubt - Leuten, die sich mit Neonazis einlassen, wäre eine Lüge schon zuzutrauen..
Aber da er sich davon distanziert hat, stimmt das sicher - ein Ehrenmann wie er, der mit Neonazis nix am Hut hat, würde sicher nicht lügen.
faxefaxe, 03. Juli 2016, um 13:32
Wobei er ja zugegeben hat, den Verurteilten Neonazi hinterher auf ein Bier eingeladen zu haben.
SchaulusTIGER, 03. Juli 2016, um 15:41
stimmt , aber sie werden ihm ihre geschichte nicht auf die nasen gebunden haben