faxefaxe, 10. August 2019, um 20:02
zuletzt bearbeitet am 10. August 2019, um 20:03
Nachschulung brauchen eher die Autofahrer. Mindestens die Hälfte überholt verkehrswidrig zu knapp (Rechtssprechung: 1,50 innerorts, 2,00 Meter außerorts). Grundsätzlich besteht für Radwege - aus gutem Grund - keine Benutzungspflicht. Das blaue Schild darf nur aufgestellt werden, wenn es genau an dieser Stelle besonders gefährlich ist. Die meisten Schilder ließen sich problemlos wegklagen.
Radwege sind gefährlicher als Straße, es kann aus jeder Einfahrt oder Kreuzung ein besoffener oder unaufmerksamer Sixstring kommen.
Aber er irgendwann wird Dich die MPU erwischen. :-)
faxefaxe, 10. August 2019, um 20:14
Gerade Rennradler, die über 30 fahren, gehören in der Regel auf die Straße, nicht auf einen Radweg. Wenn Du aus einer Nebenstraße oder einer Einfahrt an die Haltelinie fährst, rechnest Du in der Regel nicht mit einem Gefährt, dass mit Tempo 30 auf Gehweghöhe von links oder rechts kommt. Da reicht es schon, wenn Du einen halben Meter in den Radweg reinfährst.
faxefaxe, 10. August 2019, um 20:23
^^
Die Radler sollen von der Straße, weil sie die Autofahrer stören (nicht gefährden), und weil die Autofahrer Hirnis sind?
faxefaxe, 10. August 2019, um 20:49
Ich glaube, Du nimmst Antworten an Dich nicht wahr. nochmal kompakt:
1.) es gibt keine generelle Radwegebenutzungspflicht.
2.) Radfahrer sind vor allem innerorts vor allem auf dem Radweg gefährdet.
3.) auf der Straße gefährden Rennradler in der Regel niemanden, außer sich selbst. Auf dem Rennrad gefährdest Du auf dem Radweg schon eher andere (Radler und Fußgänger)
4.) Fast alle Autofahrer, die sich über Radler aufregen, tun dies nicht, weil sie um das Leben von irgendwem fürchten, sondern weil ihnen Radler lästig sind, wenn sie mal kurz vom Gas müssen. Die Straße gehört Radlern aber genauso wie Autofahrern.
faxefaxe, 10. August 2019, um 20:52
zuletzt bearbeitet am 10. August 2019, um 20:52
Noch eine Frage, die offen war:
“wer soll denn Radwege benutzen?“
Radwege sind gut für langsame Radler, wie zum Beispiel Kinder und ältere Menschen, die ohnehin an jeder Kreuzung schauen, ob aus der Nebenstraße jemand kommt oder sogar über diese schieben. Wenn Du auf eine vorfahrtsberechtigte Straße zufährst als Auto, und von links oder rechts kommt ein langsamer Radfahrer, hast Du noch eine Chance zu bremsen (wie wenn ein Fußgänger kommt).
faxefaxe, 10. August 2019, um 21:02
Ich gebe Dir mal ein Beispiel.
bei uns gibt es eine Straße zwischen zwei Dörfern. Es gibt einen einseitigen Radweg, der für beide Richtungen genutzt werden soll.
Wenn ich von Dorf A nach B fahre, nehme ich den Radweg auf der rechten Seite. Es gibt nur eine einkreuzende Straße, kleines Risiko. Ich nehme den Radweg guten Gewissens.
wenn ich von B nach A fahre, könnte ich absolut sicher auf der Straße fahren. Ich bin für alle Autos gut sichtbar und es gibt von rechts keine Kreuzung oder Einfahrt. Ich muss aber im Dorf B vor einer Kurve rüberkreuzen auf den Radweg auf der anderen, linken Seite (Gefahr entgegenkommendes Auto von vorn, Auto von hinten), habe dann das Risiko der von links einkreuzenden Straße (Autofahrer blickt nur nach links, ob ein Auto auf der Hauptstraße kommt, rechnet nicht mit einem Rad von rechts direkt vor seiner Motorhaube), und muss dann vor Dorf A wieder von Radweg beide Strassenhälften kreuzen. Auf der Straße gefährde ich niemanden und bin sicher, nutze ich den Radweg riskiere ich mehrfach eine Kollision. Ich radle die Strecke gern mal mit Dir, wenn du in der Nähe bist. :-)
faxefaxe, 10. August 2019, um 21:20
zuletzt bearbeitet am 10. August 2019, um 21:20
Ja, du verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn Du innerorts weniger als 1,50 Meter Abstand zum Radler hast, außerorts weniger als zwei Meter.
ob ein Radweg neben der Straße benutzungspflichtig ist oder nicht (kein Schild, oder unzumutbarer Zustand oder Fußweg mit Rad erlaubt), wirst Du meist gar nicht wissen.
für den Überholabstand spielt das aber keine Rolle.
christophReg, 10. August 2019, um 23:07
Ich fahr ja bisweilen auch Auto. Aber auch als solcher akzeptiere ich, dass der Fahrradfahrer der schwächere (nebenbei aber auch der moralisch wertvollere Verkehrsteilnehmer) ist und verhalte mich entsprechend rücksichtsvoll. Das gleiche ist vom Fahrradfahrer gegenüber dem Fussgänger zu erwarten. Deshalb fährt der Fahrradfahrer natürlich auf der Strasse, wenn es das blaue Schild nicht anders vorschreibt. Das gilt im Winter übigens auch mit blauem Schild, wenn die Benutzung des Fahrradwegs nicht zumutbar ist. Verkehrsordung kennen lohnt sich manchmal auch für Unterhosen.
lilit, 10. August 2019, um 23:29
ich kündige meine überholabsicht immer mit ausgiebigem hupen an, um den erschreckungsmoment zu minimieren.
christophReg, 10. August 2019, um 23:34
Das ist prima. Ich halt dann beim überholt werden immer die linke Hand raus, um den Mindestabstand zu sichern. Die Fingerformation dabei ist nicht zufällug gewählt:-)
lilit, 10. August 2019, um 23:51
für solche nettigkeiten bedanke ich mich immer mit einer extra großen schwarzen rauchwolke :)
Ex-Sauspieler #106347, 11. August 2019, um 00:12
Dieser Eintrag wurde entfernt.
spielfuehrer, 11. August 2019, um 00:27
zuletzt bearbeitet am 11. August 2019, um 00:30
ich frag jetzt einfach mal: hat das fahrrad einen dynamo, einen gepäckträger oder gar ein schutzblech und was hat es gekostet?
blo17, 11. August 2019, um 00:47
Lach... ich habe mir jetzt extra für meinen Beitrag zum Klimaschutz auch ein neues Radl (ohne Motor) gekauft und habe über 1000 Euro gezahlt! Überlege nun wie ich das wieder einsparen könnte 🤔
Eine fiesen Autofahrer, der den Sicherheitsabstand zu mir net einhält, zu verklagen wäre da natürlich eine Option ... doch ich werde wohl eher meinem Fitnessstudios eine Kündigung schicken... hihi
spielfuehrer, 11. August 2019, um 02:15
radeln geht so, wenn man einen rudi hat, der vorne sitzt.
https://youtu.be/dA3i4YxxnPw
blo17, 11. August 2019, um 02:21
5:57 Minuten für ein KinderFilmchen von Schnuddel? Echt jetzt? Da gibt es wesentliche bessere und kürzere Filme vom Schmuddel ... lach
spielfuehrer, 11. August 2019, um 07:09
du sagst das so despektierlich. als ob dir das “filmchen“ gar nicht gefallen würde. das kränkt mich.
faxefaxe, 11. August 2019, um 07:47
Kein Gepäckträger, keine Beleuchtung, kein Schutzblech ;-)
Es ist das Scott Spark 900 RC pro (es gab es zufälligerweise in der anderen Filiale, das Radhaus gibt es zweimal, stark heruntergesetzt, ich wollte es eigentlich schweren Herzens ohne Pro nehmen, in hässlichem Orange noch dazu).
Ich liebe, dass es so leicht ist, und fahre sehr gern die 1x12-Schaltung.
bislang hatte ich als MTB ein altes Cube AMS, das mit eigentlich zu klein war, fast drei Kilo schwerer ist und 3x10 hat.
spielfuehrer, 11. August 2019, um 08:01
herrgott, das kostet so um 5 k.
und noch dazu ein carbonrad, das in der produktion einen wahnsinn für unsere umwelt darstellt. ich hab gleich mal den passenden link rausgesucht:
https://www.velostrom.de/carbon-leichtbau-um-jeden-preis/
und verstößt du nicht gegen die straßenverkehrsordnung, wenn das rad nicht einmal einen dynamo hat.
(5 k und nicht mal 'nen dynamo.)