Moos, 04. Juli 2017, um 19:48
Es ist doch beängstigend, wie viele Idioten es gibt. Unfähig Rettungsgassen zu bilden, Behinderung der Rettungskräfte und zu guter letzt die sensationslüsternen Volldeppen, die mit Handy filmen (aus fahrenden Autos heraus). Es ist ein abartiges Verhalten, wollt ihr in der Not auch gefilmt werden, oder das evtl. Hilfe zu spät kommt?
Am besten wäre ein drastisches Bußgeld, so wie in Österreich von bis zu 2000 Euro und 1 Jahr Führerscheinentzug, anders werdet ihr es wohl leider nie lernen.
Lefty07, 04. Juli 2017, um 20:04
Absolute !!! Schlimm, wenn nur ein "normaler" Stau ist, die Trottel auf der Gegenseite langsamer werden, in der Hoffnung irgendetwas zu erspähen, oder inzwischen auch zu filmen. Widerlich und.... *beep*
faxefaxe, 04. Juli 2017, um 20:07
Vom Gas gehen und rüber schauen finde ich zulässige menschliche Reaktion. Handyfilmen und im Weg rumstehen ist was anderes.
gasso, 04. Juli 2017, um 21:28
zuletzt bearbeitet am 06. Juli 2017, um 09:05
habe ich selber im jahr 1981 erlebt. bei uns im nachbardorf brennt ein bauernhof. ich fuhr eins unserer zwei feuerwehrautos. aus einen biergarten im nachbarort liefen leute mitten auf der strasse zum brandplatz. ich musste mit blaulicht und martinshorn stehen bleiben und wurde noch angemacht weil ich aus dem fenster schimpfte. da hast an dicken hals.
gasso, 05. Juli 2017, um 18:38
zuletzt bearbeitet am 06. Juli 2017, um 09:06
string du kannst nur blöd daher reden und damit sind deine fähigkeiten wohl weitgehend beendet.
Ex-Sauspieler #332864, 06. Juli 2017, um 01:11
die ultimative strafe der zukunft: "smartie" wegnehmen und neuen vertrag für ein "smartie" x-jahre unmöglich machen! als bewährung dann die verwendung eines klassischen nokia 1011 erlauben!
gasso, 06. Juli 2017, um 08:56
zuletzt bearbeitet am 06. Juli 2017, um 09:22
Danke kami. aussagen wie von diesem dummschwätzer veranlassen nicht nur mich, die beteiligung im forum gering zu halten.
gasso, 06. Juli 2017, um 18:29
zuletzt bearbeitet am 06. Juli 2017, um 18:35
es gibt mitbürger die können mich, zu denen gehörst auch du. hiermit ist die unterhaltung mit dir für alle zeit beendet.
Moos, 13. Juli 2017, um 20:08
Es gehören alle bestraft, die Frage ist wie hart, aber die sind auch schwer zu erwischen.
Esreichen61, 13. Juli 2017, um 20:43
Kennzeichen aufschreiben und anzeigen
edmuina, 17. Juli 2017, um 15:45
Diejenigen, die eine Rettungsgasse missbrauchen, müssen bestraft werden,
Aber meiner Meinung nach sind die zwei Volldeppen, die absichtlich eine Sperrung der RG herbeiführen, und somit in voller Absicht die Fahrspur ja auch für Rettungskräfte Versperren, absolut nicht berechtigt, eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
Die Durchfahrer einfach notieren und melden, wenn das nur zwei oder drei in einem Stau machen, dann is bald ruhe.
ABER SPERREN GEHT GARNICHT
Selbstjustiz ist - egal in welcher Form - eigentlich nie Zielführend
spielfuehrer, 17. Juli 2017, um 23:09
ich seh jetzt gar nix so verwerfliches daran, sich hinter den einsatzfahrzeugen fahrend, einen guten platz nahe der stau-pole-position zu sichern?
wenn keine rettungsgasse gebildet wird, fahre ich bei stau ja auch immer den standstreifen entlang, um meine zeit nicht unnötig zu vergeuden.
(moralisch irgendwie okay, weil ich da immer so tu, als müsste ich die nächste eh ohnehin raus. und im stau mit den anderen zu warten; da hat doch keiner was davon. das können die anderen auch ohne mich.)
edmuina, 18. Juli 2017, um 13:27
nur wegen der Begrifflichkeit:
Ich sehe eine Ordnungswiedrigkeit und verurteile die Durchfahrenden gleich zu einer längeren Standstrafe, welche ich im selben Augenblick auch noch gleich selbst durchsetze
das ist Judikative und Exekutive in einem. Selbiges ist ein klares Anzeichen für Selbstjustiz.
Ob Selbstjustiz nun in der Form von vorsätzlichem Mord oder in der Form einer Nötigung ausgeübt wird, ist der Selbstjustiz an sich scheißegal.
Aber das ist ja jetzt nur dipferlscheißen auf hohem Niveau, in der Sache sind wir uns ja einig.
edmuina, 18. Juli 2017, um 15:30
weil jemand was getan hat reagiert ein anderer mit einer Maßnahme.
einmal ist die Maßnahme ein hindern an der weiterfahrt, was den Verursacher nicht freut.
und einmal ist die Maßnahme eine Ohrfeige, was den Verursacher auch nicht freut.
und einmal ist die Maßnahme das hineinbrettern in dessen Fahrzeug, was den Verursacher wiederum nicht freut.
Bei den letzten beiden Fällen sprichst du von Selbstjustiz, beim ersten aber nicht.
Du hasts wohl nicht kapiert, dass nicht die Höhe/oder intensität der Strafe entscheidend ist, sondern ihr vorhanden sein.
dass "drittens" warten keine Strafe ist erklärst aber du dem nächsten F1 Fahrer bei einer Stop and Go "Strafe"
auf das beispiel mit dem Ladendieb einzugehen ist zwar eher fürn Arsch, weils überhaupt nichts damit zu tun hat, aber bitte....
wenn du den jugendlichen nicht anzeigst, obwohl er gestohlen hat, ist das ja auch ein Fall von selbstjustiz. in dem Fall halt Freispruch