hallertau1, 14. Februar 2020, um 12:21
Ich finde, daß diese "Vorteile" ebbs und nix sind. Wennst an Sb-Ausweis hast, darfst an bestimmten Parkplätzen stehen. Aber Befreiung von der Rundfunkgebühr?Wenn ein B vermerkt ist, darfst u.a. bei der Zugfahrt eine Begleitperson dabei haben, die kostenlos mitfährt.Wenn jemand noch Vorteile kennt....... Bitte, her damit,da ich in dieser Sache nicht den großen Einblick habe
benih, 14. Februar 2020, um 12:28
Ich möchte mich nur kurz äußern....es gibt bei einer Schwerbehinderung keine "Vorteile", es gibt lediglich "Nachteilsausgleiche". Da ich selbst davon betroffen bin, weiß ich wovon ich rede.
benih, 14. Februar 2020, um 12:42
Und auch das sind keine Vorteile im Berufsleben. Viele Schwerbehinderte haben häufigere Arzttermine, ich nehme dafür z.B. meinen Zusatzurlaub. Für einen reinen Kontrollbesuch gibt's nämlich keine AU-Bescheinigung. Kündigungsschutz ist schön und gut, blöd aber wenn ich dafür nicht den Beruf erlernen oder ausüben kann oder konnte, welchen ich wollte.
hallertau1, 14. Februar 2020, um 12:52
zuletzt bearbeitet am 14. Februar 2020, um 13:40
Sixstring ich kenne ein paar betroffene Leute, aber selber bin ich nicht betroffen
Hexenmeister, 14. Februar 2020, um 13:42
Oh mei Consi da kannst echt beruhigt sein,
Des ist keine Spinnerei!
Da muss man sich schon bei einigen anderen Usern fragen ob da noch alle Tassen in der richtigen Reihenfolge stehen^^
Ex-Sauspieler #663897, 14. Februar 2020, um 14:49
zuletzt bearbeitet am 14. Februar 2020, um 14:59
bez. tassen im schrank anderer frage ich mich vermehrt: sind sie unsortiert oder vorgeschoben dezimiert? ist der vorwand naiv oder boshaft, jemandem beistand leisten und ihn aufheitern zu wollen, indem man diesem vollkommen fremden in einem öffentlich lesbaren kartlforum die eigene diagnose überstülpt - und das nicht einmal, sondern insistierend?
deine masche, HH111, ich will keinem was böses, samt schnellen entschuldigungen und sprunghaften kehrtwendungen, wenn dich "der richtige" abweist, riecht einfach nach fake. zumindest bist du ziemlich tief im wald auf einem holzweg, wenn du offenheit und zwanghafte selbstdarstellung nicht zu unterscheiden vermagst.
hallertau1, 14. Februar 2020, um 15:03
Wäre super, wenn man/frau beim Thema bliebe
Ex-Sauspieler #663897, 14. Februar 2020, um 15:09
wäre super, wenn du das allen ans herz legst, die mich hier ansprechen und sich dabei auch nicht unmittelbar auf's thema beziehen, hallertau. deine nebenbemerkungen sind natürlich immer voll auf den punkt.
Hoofer, 14. Februar 2020, um 16:15
Betrifft:
Hexenmeisters Sorge, dass bei manchen die Tassen nicht mehr in der richtigen Reihenfolge stehen!!
Ich teile sie, die Sorge!
Hoofer, 14. Februar 2020, um 16:34
WB,
von wem vermutest du, er hätte Handball gespielt, womöglich noch im Tor?
Du doch ned, oder? Wenn doch, wie lang?
Wäre das Durcheinander "irreversibel"?
Dich seh`ich "Wild Horses" zureiten!
supermotommy, 14. Februar 2020, um 16:59
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Hoofer, 14. Februar 2020, um 18:47
ww,
sofern m e i n e Tassen richtig stehn, behaupte ich mal ganz tollkühn, d e i n e Tassen tun`s.
Nicht versäumen, die Neihauser san im Anmarsch, Helau
serave, 14. Februar 2020, um 19:18
https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/wohnen-und-lebensunterhalt/kindergeld-fuer-erwachsene-menschen-mit-behinderung
Eltern können für Ihre Kinder mit Behinderung über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld
erhalten, wenn das Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Behinderung
muss vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.