Tratsch: Internetkriminalität

Ex-Sauspieler #261805, 28. Februar 2013, um 14:20

Da Drohungen, Bedrohungen und verbales Kräftemessen im Internet immer mehr Usus werden, hab ich mich diesbezüglich einmal fachmännisch informiert und möchte Menschen die sich hier nicht ganz so auskennen unterstützen!

Zum Thema Cybermobbing:

Drohungen erfüllen einen Straftatbestand nach StGB:

"Bedrohung [§ 241]
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe."
---------------

Das heißt also, dass jeder sich überlegen sollte was er zu diesem Thema im Internet von sich gibt! Die Strafen sind drastisch und Betroffene sollten sich wirklich mal dazu entschließen ein Exempel zu statuieren! ^^

Wer Fragen dazu hat, kann nähere Infos gerne per PN erhalten!

edmuina, 28. Februar 2013, um 15:09

I schreib jetz ned wos i ma deng, wei wenn is schreim dad hoassats grod i hobs gschriem, und dann miassad i grod no mit Strafverfolgung rechnen.

Nur wenn wir damischen deitschn amoi an gsunden Menschenverstand einschalten dadn und ned wegen jedem "Volldepp" "Arsch*och" o.Ä. Die Strafverfolgungsbehörden bemühen würden, dann hätten de moi für wichtige Dinge Zeit. Ganz nebenbei Verbrennen wir durch unsere "Gesetzlich hab ich aber Recht" Mentalität jährlich Miliarden von Euronen.

Ex-Sauspieler #213041, 28. Februar 2013, um 15:12

Ganz nebenbei muss nachgemitz werden, wer gemietz hat.

grubhoerndl, 28. Februar 2013, um 15:16
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2013, um 15:17

@muina:

«Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe»

"volldepp" oder "a......loch" lassen sich doch in der davorstehenden definition kaum unterbringen.

somit hat sich das jokerle zwar juristisch beraten lassen, aber entweder es selber oder der/die beratende haben eine themaverfehlung begangen!

cal, 28. Februar 2013, um 15:18

als wenn dia behördn nix anders zum tuan hättn ois irgendwelchn deppn hier überhaupts zu antwortn, bloss wal er sich beleidigt fühlt...

cal, 28. Februar 2013, um 15:20
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2013, um 15:20

früher hätt ma gsagt, gemma naus, trag mers aus....

Huett, 28. Februar 2013, um 15:24

früher haben wir auch in der Höhle am Lagerfeuer gesessen....

cal, 28. Februar 2013, um 15:26

klasse Vergleich...gratuliere...wie lang hast du überlegt?

Ex-Sauspieler #213041, 28. Februar 2013, um 15:26

wird eh alles eingemietz, weil kein öffentliches mietztresse da ist... schnurr schnurr

Huett, 28. Februar 2013, um 15:32
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2013, um 15:32

Da es wohl für Dich ned reicht, früher wurde in der Kneipe beleidig und man ging raus.
Heute wird man im Internet beleidugt und man wirft den PC an die Wand...

Ex-Sauspieler #261805, 28. Februar 2013, um 15:48

@Grubi

Du hast recht, es geht bestimmt nicht um ein A....loch, Deppen, Honk, Vollidioten oder ähnliches. Da geb ich auch dem Edmuina recht, dass man nicht wegen jedem Scheiß Gerichte belangen muss!

Es geht aber viel mehr um massive Androhung von Gewalt u.ä.!

Grubi, glaub mir es war auch keine Themenverfehlung, denn dem Beratenden lagen Beweise von solchen Aussagen vor und er konnte sich ein Bild machen bevor er diese Aussage traf.

grubhoerndl, 28. Februar 2013, um 16:12

nun habe ich ein verständnisproblem, ich will es an einem beispiel festmachen.

user a, wohnhaft in b, droht user c wohnhaft in d prügel an als reaktion auf dessen untat e.

a und c kennen sich nicht persönlich, a weiss nicht wo d liegt und c weiss nicht wo b liegt.

unabhängig davon, ob nun e eine staftat ist oder nicht, ist die drohung aufgrund der zusammenhänge aus dem vorsatz irrelevant, weil a eben c nicht ausfindig machen kann.

daher sich die chancen von c, a auf dem klageweg eins auswischen zu können äußerst gering.

habe ich irgend etwas misverstanden oder außer acht gelassen?

cal, 28. Februar 2013, um 16:25

dann mach das doch @Huett...

Ex-Sauspieler #261805, 28. Februar 2013, um 16:25

Grubi..............ich hasse Endlosdiskussionen und ich habe auch keine Lust mit dir Fakten zu zerpflücken!

Es ist auch nicht entscheidend was du zu diesem Thema denkst oder vermutest.

Wenn alles so ist wie du es sagst, dann können der oder die Personen es ja gerne auf einen Versuch ankommen lassen........^^

Ich habe diesen Fred ja auch nicht eröffnet um dir deine Langeweile zu vertreiben, sondern um hier ganz klar Grenzen aufzuzeigen. Ich denke nämlich, dass viele nicht wissen was sie von sich geben und welche Folgen daraus entstehen können.

Und damit ist genug gesagt!

grubhoerndl, 28. Februar 2013, um 16:34

wenn du aber nicht öffentlich sagen willst, was du sagen willst, dann solltest du es nicht öffentlich sagen.

übersetzung: aha, wieder ein vollkommen sinnloser fred - nein nicht ganz! es gibt immer wieder einige deppen, die darauf anspringen

:-)

Ex-Sauspieler #261805, 28. Februar 2013, um 16:39

"Legis virtus haec est: imperare, vetare, permittere, punire."

grubhoerndl, 28. Februar 2013, um 16:48

und wenn der hund ned gschissn hätt, hätt er den has dawischt.

Ricky, 28. Februar 2013, um 17:08

grubi... so sinnlos ist das nicht was jokerle hier schreibt. hab mal selber die justiz in anspruch nehmen müssen... weil user a aus b mir massiv gedroht hat ... im nachhinein wars ein neidhammel aus dem echten leben, der zufälliger weise wußte, dass ich mich hier aufhalte.
hab seitdem nen neuen namen und meine ruhe ;o)
vor die tür gehen und sichs maul verhauen ... trau ich mich nicht ;o(

grubhoerndl, 28. Februar 2013, um 17:24

aber in deiner geschichte ist ein entscheidender unterschied zu meinem konstrukt!

dein a wußte, wo d liegt und deswegen ist die drohung dann schon relevant.

das hat ja keiner bestritten, daß dann die situation völlig anders ist. und du hast wohl dann mit anwaltlicher hilfe die sache lösen können.

Ex-Sauspieler #213041, 28. Februar 2013, um 17:25

miau, ne schnurr miau, ne schnurr schnurr miau

Ricky, 28. Februar 2013, um 17:28

er wußte das schon... aber ich wußte das erst im nachhinein... wer dieser user a aus b war.

Ex-Sauspieler #261805, 28. Februar 2013, um 17:29
zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2013, um 17:30

@grubi

Bist du Anwalt oder wärst du gern einer?

Du mutmaßt hier am laufenden Band...........was willst du damit erreichen?

Ich habe hier die Aussage eines Anwalts reingestellt......er hat sich mit dem Fall befasst. Glaubst du er hat diese Dinge nicht berücksichtigt?

Ach was red ich..........

PS: Möchtest du gerne dass ich die Anzeige erstelle??

Ex-Sauspieler #213041, 28. Februar 2013, um 17:33

Mobbing selbst ist kein Straftatbestand.

Einzelne Tatbestände wie
Nötigung, Drohung, Erpressung oder Körperverletzung stellen strafbare
Handlungen dar.

Mietz mietz.

Ex-Sauspieler #285120, 28. Februar 2013, um 18:05

Werter Günter,

nachdem die Angelegenheit nun so hohe Wellen schlägt, und dieser Thread ja augenscheinlich meinen Äußerungen dir gegenüber in anderen Threads geschuldet ist, möchte ich mich hier nun auch persönlich zu Wort melden!

Unser gegenseitiges Verhältnis ist sicher nicht das Beste, und aufgrund mangelder kritikfähigkeit (beiderseits sag ich jetzt mal) wurde schon Freundschaft geschlossen und wieder gekündigt!

Der Ton zwischen uns wurde in letzer zeit immer rauher.

Ich sah das ganze jedoch nie als mehr als Wirtshausgeplänkel an.

Das du dich durch den ein oder anderen Spruch jedoch persönlich bedroht und geänstigt gefühlt hast war mir so nicht bewusst!

Denn bedrohen in dem Sinne, von dir nach Leib und Leben trachten wollt ich dir damit definitiv nicht!

Das entspricht in keinster Weise meinem pazifistischen Naturell!

Das tut mir aufrichtig leid und ich entschuldige mich hiermit bei Dir!

Wenn´s dir recht ist, mach ich aber von deinem, von dir per PN geäusserten Angebot gebrauch, dich bei gegebenen Anlass mit adäquaten Ausdrücken zu betitulieren!

Ich hoffe, die Angelegenheit ist durch meine Entschuldigung im gegenseitigen Einvernehmen erledigt und verbleibe,

Dein Wildbill

grubhoerndl, 28. Februar 2013, um 18:07

respekt

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