spielfuehrer, 07. Januar 2017, um 22:36
ich auch nicht!
Ex-Sauspieler #484842, 07. Januar 2017, um 22:37
@sf
da werden wir wohl warten müssen, bis der faxe² die statistiken ausgewerter hat.
ich hab ja nur nachgefragt, ob an dem stammtischgewaaf was dran ist.
glauben mag ichs erst mal nicht, aber für ganz so unplausibel halt ichs dennoch nicht.
dem deutschen staat trau ich mittlerweile so einiges zu....
faxefaxe, 07. Januar 2017, um 22:41
Ich verstehe den Grund Deiner Empörung so oder so noch nicht genau, Bill.
Das Thema ist viel zu komplex (hast Du eine Ahnung, wie Kindergeld für Ausländer in der Türkei geregelt ist? Weißt Du, aus welchen Töpfen es gezahlt wird?), um so ein stammtischmässiges "aber dem deutschen Staat traue ich das zu" loszulassen.
Aber wenn man Fakten und Statistiken verachtet und seine Meinung mehr aus dem Bauch heraus bildet, lebt es sich sicher einfacher.
faxefaxe, 07. Januar 2017, um 22:44
zuletzt bearbeitet am 07. Januar 2017, um 22:45
Erkläre doch einmal Deine Position:
Wenn ein Spanier 20 Jahre bei BMW arbeitet und in Deutschland Steuern bezahlt, soll er dann im Gegensatz zum deutschen Arbeiter neben ihm am Band kein Kindergeld bekommen, wenn sie in Madrid leben, oder doch?
Und ist es beim türken anders?
Geht es Dir da nur um die Eu (was ist dann genau der Zusammenhang)?
Oder geht es Dir darum, dass es in der Türkei mehr Moslems gibt?
Woran genau entzündet sich Deine Kritik?
spielfuehrer, 07. Januar 2017, um 22:48
@bill
naja, wenn ich hier in deutschland arbeite, steuern zahle, dann muss es doch auch wurscht sein, wo meine kinder gerade leben, weil das möglicherweise - und das weiß ich eben blöderweise wieder nicht, ob das so ist, weil ich das wesen der transferleistung "kindergeld" nicht kenne - im steuertarif "eingepreist" ist.
jGoetz, 07. Januar 2017, um 22:48
Diese betragen:monatlich2017Ab 2018 für das erste und zweite Kind jeweils192 Euro194 Eurofür das dritte Kind198 Euro200 Eurofür jedes weitere Kind jeweils223 Euro225 EuroTürkiye’deki çocuklar için çocuk parası hakkı sadece dilekçe sahibi Türk Alman Sosyal Güvenlik Anlaşması’na göre işalan ise mevcuttur (bu hususla ilgili olarak bu kılavuzun 2 numaralı maddesine bakınız).Für Kinder in der Türkei steht nur dann Kindergeld zu, wenn der Antragsteller Arbeitnehmer im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens über Soziale Sicherheit ist (vgl. hierzu Nr.2 dieses Merkblattes).Türkiye’deki çocuklar ve Almanya’da sadece geçici olarak bulunan çocuklar için çocuk parası aşağıdaki miktarlardadır:•ilk çocuk içinayda 5,11 Avro,•ikinci çocuk içinayda 12,78 Avro,•üçüncü ve dördüncü çocuğun her biri içinayda 30,68 Avro,•sonraki her çocuk içinayda 35,79 Avro.Die Kindergeldsätze für Kinder in der Türkei bzw. für Kinder, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, betragen•für das erste Kind5,11 Euro monatlich,•für das zweite Kind12,78 Euro monatlich,•für das dritte und vierte Kind jeweils30,68 Euro monatlich,•für jedes weitere Kind jeweils35,79 Euro monatlich
Ex-Sauspieler #484842, 07. Januar 2017, um 22:48
@ faxe²
du hast doch schon des öfteren erkannt, dass ich ein deppertes dummerle bin und komplexe themen nicht überreissen kann.
grad deshalb hab ich doch oben geschrieben, dass ich das ganze nicht glauben mag, bevor es von einer konifähre wie dir durchleuchtet wurde.
also mach mal bitte!
faxefaxe, 07. Januar 2017, um 22:52
zuletzt bearbeitet am 07. Januar 2017, um 22:52
Es liegen Dir ja inzwischen alle Infos vor.
Ex-Sauspieler #507956, 07. Januar 2017, um 22:53
die kinder müssen im inland wohnen. dann gibs geld.
Falsche angaben in anträgen über anzahl der kinder die in deutschland leben.
behörden können nicht zu antragstellern nach hause gehen und kinder zählen. ( regelmäßig )
es ist nur eine wohnsitz frage.
auch wenn die kinder in deutschland gemeldet sind,
ist ihr ständiger wohnsitz nicht nachprüfbar.
da bietet sich das schulamt an- dort müssen die daten abgeglichen werden.
Ex-Sauspieler #484842, 07. Januar 2017, um 22:54
@ sf
ich sagte doch schon, dass ich nicht weiss, was an der sache dran ist.
wenns steuerlich schon eingepreisst ist, dann ist es legitim.
dann besteht nur noch die frage, wie der exhirte nachweisen kann, dass er wirklich 30 kinder in anatolien hat und ob die dokumente hierfür nicht via bakshish (schreibt man das so) vom dorfältesten auf goodwillbasis erstellt wurden.
Ex-Sauspieler #507956, 07. Januar 2017, um 22:56
"Begibt sich jedoch ein Kind eines ausländischen Staatsangehörigen in sein Heimatland und hält ersich dort länger auf als z. B. im allgemeinen die Schulferien dauern, gibt es damit in der Regel auchseinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf."
dann kein kindergeld mehr
jGoetz, 07. Januar 2017, um 22:58
Nachtrag:um also ca. 1800 € zu bekommen braucht es ein paar Kinder mehr.Um diese dann ernähren zu können, reichen 1800 € auch in der Türkei nicht aus.Fakt ist:Der oder die Türkischen Arbeitnehmer in Deutschland zahlen ihre Sozialabgaben, und haben deshalb auch Anspruch auf Kindergeld!
Ex-Sauspieler #507956, 07. Januar 2017, um 22:59
hat mit eu nichts zu tun.
faxefaxe, 07. Januar 2017, um 23:02
zuletzt bearbeitet am 07. Januar 2017, um 23:04
Doch. EU-Bürger haben meiner Meinung nach bislang Anspruch auf volles Kindergeld, auch wenn die Kinder im EU-Ausland leben (und dort nix bekommen, das wird sonst abgezogen)
faxefaxe, 07. Januar 2017, um 23:04
zuletzt bearbeitet am 07. Januar 2017, um 23:04
"Im Ergebnis wird es zukünftig so sein, dass EU-Ausländer in der Bundesrepublik Anspruch auf Kindergeld für das im EU-Ausland lebende Kind haben, wenn sie hier als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Trotzdem können sich Saisonarbeiter nicht über das volle Kindergeld freuen. Vielmehr dürfte der Kindergeldanspruch unter Anrechnung der bezogenen Kinder-Leistung im Heimatland des EU-Bürgers kürzend angerechnet werden. So auch die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit Urteil III R 8/11."
https://www.expat-news.com/14332/recht-steuern-im-ausland/kindergeld_ausland/
spielfuehrer, 07. Januar 2017, um 23:04
@landmaus
nein, natürlich, war das keine frage. wir niederbayern wählen nämlich immer die CSU!
unabhängig davon, was noch alles passiert, und übrigens auch unabhängig davon, wer der Partei derzeit und in zukunft auch vorstehen mag!
uns alles rille, die Partei ist größer als irgendwelche personen.
Ex-Sauspieler #507956, 07. Januar 2017, um 23:05
das ist nicht so. aber, die Türkei ist nicht dabei.Dort lebende Kinder haben KEINEN anspruch denn:
"
Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zuberücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einemanderen EU- bzw. EWR-Staat haben. "
eu alleine ist es nicht.
jGoetz, 07. Januar 2017, um 23:06
Quelle:http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-soziale-wohltat-eu-urteil-regelt-kindergeld-anspruch-fuer-eu-auslaender/9884484-2.html
EU-Urteil regelt Kindergeld-Anspruch für EU-AusländerNach
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben uneingeschränkt
steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in
Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Nachwuchs in der Heimat
lebt. Dortige Kindergeldbezüge sind dabei abzuziehen. Gestern war eine
Stellungnahme der Bundesregierung bekanntgeworden, der zufolge der
Rechtsanspruch jährlich zu Steuermindereinnahmen von 200 Millionen Euro
führt.Nach „Bild“-Recherchen wird derzeit für
knapp 660.000 Kinder von EU-Ausländern Kindergeld gezahlt. Davon leben
66.261 Kinder nicht in Deutschland – sondern in ihren Heimatländern. Pro
Kind gibt es mindestens 184 Euro pro Monat – oft das Zehnfache dessen,
was es im Heimatland gibt. Kosten für den deutschen Staat: etwa 1,5
Milliarden
verana, 07. Januar 2017, um 23:07
spielfuehrer - spatzl
Nicht alle in Niederbayern wählen CSU!!!!
spielfuehrer, 07. Januar 2017, um 23:09
natürlich, auch bei uns gibt es ein paar exoten! :)
Ex-Sauspieler #507956, 07. Januar 2017, um 23:15
@ kamiko
wozu brauchen wir dann Kindergeldgesetz ?
Du willst schon wieder nach Bauchgefühl entscheiden !!!