faxefaxe, 13. September 2020, um 16:38
@hh die Abstandsregel gilt nicht bei erlaubten Gruppen.
@GameOn: Nein, das gibt die Regel nicht her, weil sich die zehn Menschen nun einmal treffen dürfen. Das erlaubt man ja für die Geselligkeit, nicht, weil man nur zu zehnt den Magen vollbekommt. Genauso darfst Du auch den ganzen Abend zu zehnt bei einem Bier zusammensitzen und Unfug reden.
faxefaxe, 13. September 2020, um 16:42
Nein, das ist Dein kläglicher Versuch, noch Recht zu behalten :-) .
Würde man diesen Paragraph so interpretieren wie Du es tust, um Recht zu behalten, hätten wir noch die Einschränkungen vom Frühjahr, wo eben nur absolut notwendige Treffen erlaubt waren. Das ist nun anders :-) . "Wird angehalten" ist natürlich eine bewusst appelative Formulierung.
faxefaxe, 13. September 2020, um 16:43
@Bill:
Er musste ja schon einräumen, dass zehn Menschen in der Gastronomie ohne 1,50 Meter Abstand beisammen sitzen dürfen. Katze kurz vorm KO.
faxefaxe, 13. September 2020, um 16:51
„Angehalten heißt nicht müssen.“
so, Bill, nun der technische KO.
HH111, 13. September 2020, um 16:57
faxe,ich kann nur das beispiel sagen von unseren wirt und den kenne ich ein leben lang.Der hat 2gaststätten mit speiselokalen,der sehr kartenspiel freundlich ist.Der hat uns nicht spielen lassen,das ist ca.3wochen her.Anderseits weiß ich eine art größeres bierstüberl,die regelmäßig kartln,ob zurecht oder unrecht,ich weiß es nicht.
faxefaxe, 13. September 2020, um 17:04
Natürlich gibt es allerorten viel Verunsicherung.
aber wir haben uns ja nun alle darauf geeinigt, dass in Gaststätten Gruppen von zehn Personen ohne Mindestabstand an einem Tisch beisammen sitzen dürfen und Biertrinken.
offensichtlich darf man bei ängstlichen Wirten dabei nicht karteln, bei anderen schon. :-)
HH111, 13. September 2020, um 17:09
Es steht auch vielen das wasser bis zum hals und darum machen sie auf cool!Es ist ja leider in dem grösseren bierstüberl nur ein tisch zum sk,sonst wären wir dorthin ausgewichen.
HH111, 13. September 2020, um 17:21
zuletzt bearbeitet am 13. September 2020, um 17:22
Hi peter,würde ich auf den gestrigen austausch gar nicht sagen,er ist nicht der troll für den er sich immer gibt.Er sieht es eventuell "strenger" und ich denke das der gesetzgeber oft selbst nicht weiß wie ers meint und zur auslegung kommen soll.
berny6969, 13. September 2020, um 18:52
Du bist hier in Bayern. Wie wäre es als Ausübung bayrischen Kulturguts zu definieren.
faxefaxe, 13. September 2020, um 18:54
zum Reden (während man was trinkt) darf man auch nicht in die Gaststätte? Oder zum In-die-Luft-Schauen?
Habe einen befreundeten Anwalt beim Tontaubenschießen gefragt. Sagt, alles verboten. Augen zu und das Bier exen, GameOn! :-)
faxefaxe, 13. September 2020, um 19:00
Um am Schluss ein wenig ernst zu werden: Ich bin ja ein Freund der offiziellen Corona-Regeln.
das heißt aber, dass man die Regeln, aber auch die Lockerungen ernst nehmen sollte.
und im Frühjahr war es nicht erlaubt, dass man sich zu Zehnt am Stammtisch trifft. Später wurde es ausdrücklich zugelassen, und damit darf man es auch. Man kann ja trotzdem ein wenig Abstand halten und Hygieneregeln beachten.
ob an diesem Stammtisch dann Karteln erwünscht ist oder nicht können dann Juristen auf dem Tennisplatz zum Spaß ausdiskutieren. Objektiv betrachtet ist es aber recht wurscht, ob Du am Stammtisch nur redest oder zockst und Dir danach die Hände wäschst. Schmierinfektionen sind eh nicht das Hauptthema.