blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:13
Dreieinhalb Monate nach der AnkĂŒndigung von MinisterprĂ€sident Söder hat Bayerns Kabinett ein Verbot von Gendergap, -stern und Co. beschlossen: Es soll fĂŒr die Verwaltung, fĂŒr Schulen und Hochschulen gelten. Bei VerstöĂen drohen Beamten Konsequenzen.
Die bayerische Staatsregierung will keine "ideologiegetriebene" Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und verbietet daher die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung. Nachdem MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) schon im Dezember in seiner RegierungserklĂ€rung ein Genderverbot angekĂŒndigt hatte, beschloss nun das Kabinett offiziell eine Ănderung der Allgemeinen GeschĂ€ftsordnung des Freistaats Bayern (AGO). Damit soll explizit klargestellt werden, dass beispielsweise Gendersternchen ("BĂŒrger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("VerkĂ€ufer_innen") unzulĂ€ssig sind.
"FĂŒr uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verstĂ€ndlich sein", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung. Das Verbot solle fĂŒr Verwaltung, Schulen und Hochschulen gelten - unter anderem fĂŒr offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, SchulbĂŒcher, Internetseiten und auch Jahresberichte. Damit gebe es nun klare Regeln fĂŒr den staatlichen Bereich.
Beamten drohen beim Gendern Konsequenzen
In SchĂŒlerarbeiten werden Gendersterne und Co. zwar "als nicht korrekt" angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet, wie der Staatskanzleichef erlĂ€uterte. Lehrer mĂŒssten sich "wie alle anderen Beamten" selbstverstĂ€ndlich an die GeschĂ€ftsordnung und die festgelegten Regeln halten. Das gelte auch fĂŒr die Rechtschreibung. Falls sich ein Beamter darĂŒber hinwegsetze, werde es sicher auch Konsequenzen haben, sagte Herrmann.
Beim Innenministerium heiĂt es auf BR-Nachfrage, die Konsequenzen richteten sich "stets nach dem jeweiligen Einzelfall". Eine pauschale Betrachtungsweise sei dem Disziplinarrecht fremd. Ob oder wann die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens ĂŒberschritten werde, mĂŒsse anhand von HĂ€ufigkeit, AusmaĂ und dem jeweiligen Kontext beurteilt werden.
FĂŒr die Hochschulen ist Herrmann zufolge eine Ănderung des Hochschulinnovationsgesetzes geplant. Damit solle sichergestellt werden, "dass Studenten keine Nachteile bekommen, wenn sie diese Art von Gendern mit Sonderzeichen im Wortinneren (....) nicht machen, weil sie das nicht wollen". DafĂŒr gebe es zwar keine flĂ€chendeckende Anhaltspunkte, "aber einzelne echte Beispiele".
"Stark exkludierende Wirkung"
Es gehe darum, "die DiskursrĂ€ume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsĂ€chlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrĂ€ngen", sagte der CSU-Politiker. Denn die ideologisch aufgeladene Sprache habe eine "stark exkludierende Wirkung". Es sei "hĂ€ufig zu erleben", dass Teile der Bevölkerung mit "groĂem missionarischen Eifer" unterwegs seien und es in bestimmten Milieus "faktisch zu einem Zwang" komme und ein "moralischer Druck" zum Gendern entstehe.
Herrmann verwies darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung entspreche. Zugleich soll das Verbot laut Staatskanzlei aber "unabhĂ€ngig von etwaigen kĂŒnftigen Entscheidungen des Rates fĂŒr deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen" gelten.
Verbot tritt am 1. April in Kraft
Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". DafĂŒr kĂ€men beispielsweise Paarformeln (zum Beispiel "SchĂŒlerinnen und SchĂŒler") oder geschlechtsneutrale Formulierungen in Frage. "Dabei ist jedoch jede sprachliche KĂŒnstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden."
Auf BR-Anfrage teilte das Innenministerium mit, die Ănderung der AGO trete am 1. April in Kraft. FĂŒr die Umsetzung - zum Beispiel die "Anpassung nicht konformer Webseiten" - seien die jeweiligen Stellen verantwortlich.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC
PS. Liebe GrĂŒĂe an Monika Gruber⊠alles wird gut⊠zumindest in Bayern ⊠âŁïž
christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 18:25
Ich bin schon auf den Strafenkatalog gespannt. Könnte mir vorstellen, dass das bei den Kolleginnen auf wenig VerstĂ€ndnis stösst. Ich fĂŒr meinen Teil werd halt einfach nur noch den weiblichen Plural verwenden. Das ist nicht verboten.
Die anderen sind dann immer mitgemeint.
Hoofer, 19. MĂ€rz 2024, um 18:25
Söder hat d o c h Humor: 1. April, handelt sich um einen Aprilscherz!
christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 18:28
besonders entlarvend ist dieser Absatz:
Herrmann verwies darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des
Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung entspreche. Zugleich soll das Verbot
laut Staatskanzlei aber "unabhĂ€ngig von etwaigen kĂŒnftigen
Entscheidungen des Rates fĂŒr deutsche Rechtschreibung zu der Frage der
Verwendung von Sonderzeichen" gelten.
blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:29
@faxefaxe⊠đ©”
@GrĂŒne⊠keinen Kommentar
@Hoffer
FĂŒr den Aprilscherz sorgt schon Lauterbach mit seinem âCannabisgesetzââŠ
blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:39
zuletzt bearbeitet am 19. MĂ€rz 2024, um 18:40
An neu angemeldete Trolle ebenfalls KEINEN KOMMENTARâŠ
Aber der ist jetzt eh schon wieder wegâŠ.
christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 18:46
ja, mir sind frauenfeindliche Frauen zwar suspekt aber "KrÀhe" geht eindeutig zuweit
Ex-Sauspieler #850181, 19. MĂ€rz 2024, um 18:51
Gendern ist absoluter Blödsinn und eine schwachsinnige Ausgeburt der linken Socken
NormanBates, 19. MĂ€rz 2024, um 19:07
Socken und Sockinnen
MumeRumpumpel, 19. MĂ€rz 2024, um 19:15
Ich finde die Forschenden ja viel schlimmer...was ist denn mit denen?
Soizhaferl, 19. MĂ€rz 2024, um 19:26
Dann sehen wir mal, wie viele AfDler aufgrund dieser bahnbrechenden Entscheidung zurĂŒck in den SchoĂ der Demokratie krabbeln. Jetzt, wo des Sternderl sie nicht mehr beiĂen kann.
Mario19667, 19. MĂ€rz 2024, um 20:33
Ich find's toll ..
Endlich heiĂt die blo nicht blow:innen ..
*Duckundweg*
KnockKnockJokes, 19. MĂ€rz 2024, um 20:47
zuletzt bearbeitet am 19. MĂ€rz 2024, um 20:48
"Sprache muss klar und verstÀndlich sein"
Wohl nicht klar genug, dass blo es versteht, denn: Gendern wird NICHT verboten.
ErlÀuterung: Man darf immernoch Dinge schreiben, wie "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Eindeutig gegendert, eindeutig erlaubt.
christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 21:21
klar knock. Frauen sind zur Not ja auch Menschen (auch wenn es dann wirklich lÀhmend wird, wenn man das durchzieht), aber alle die sich nicht zuordnen lassen (wollen) sind jetzt dahin verwiesen, wohin die AgD sie haben will. Da freut sich der/die bayrische......
Soolbrunzer, 19. MĂ€rz 2024, um 21:32
O mei. Die ham Sorgen, die Schwarzen. Aber wenn dieses Verbot - wie die Blo schreibt - alles zum Guten wenden sollte, soll's mir recht sein. Zumal fĂŒr mich im kirchlichen Dienst bayerisches Verwaltungsrecht keine Relevanz hat (wobei nicht auszuschlieĂen wĂ€re, dass sich die bayerischen Bischöfe da anschlieĂen, schaumermal).
blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 21:33
Der Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 seine Auffassung bekrĂ€ftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Ănderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.
Das Amtliche Regelwerk gilt fĂŒr Schulen sowie fĂŒr die öffentliche Verwaltung (einschl. Rechtspflege). Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk (âGender-Sternâ), Unterstrich (âGender-Gapâ), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller GeschlechtsidentitĂ€ten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung NICHT empfohlenâŠ
FĂŒr den Hochschulbereich ist eine Zunahme einer geschlechtergerechten Schreibung mit Sonderzeichen im Wortinneren in systematischer Abweichung von den Regelungen im Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu beobachten. Inwieweit den Hochschulen das Recht zusteht, von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abzuweichen, ist strittig.
Hochschulen und Lehrende haben zu beachten, dass sie fĂŒr die Bildung und Ausbildung der LehrkrĂ€fte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist, auf das sich die zustĂ€ndigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen LĂ€nder verstĂ€ndigt haben.
Die Schule ist der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen. Die geschriebene deutsche Sprache ist von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern erst noch zu lernen, was nicht ohne Schwierigkeiten ist, wie nationale und internationale Bildungsstudien regelmĂ€Ăig belegen. In den jĂŒngeren Jahrgangsstufen geht es vor allem um den Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz. Deshalb hat die Systematik der Rechtschreibung und ihrer Regeln den Schwerpunkt des Unterrichts zu bilden. In den höheren Schulstufen können dann auch die Entwicklungen der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und zwischen Wörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsĂŒbergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden. Vorgaben fĂŒr die Bewertungspraxis liegen in der ZustĂ€ndigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung. Ob in diesem Sinne ggf. eine ârezeptive Toleranzâ als eine schulpolitische Handlungsoption zu betrachten ist, obliegt ebenfalls den verantwortlichen staatlichen Stellen.
Der Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.
Die am 15.12.2023 beschlossenen âErlĂ€uterungen und BegrĂŒndung zum ErgĂ€nzungspassus âSonderzeichenâ im Amtlichen Regelwerk fĂŒr die deutsche Rechtschreibungâ sind auf der Website des Rats www.rechtschreibrat.com veröffentlicht.
https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/
Soolbrunzer, 19. MĂ€rz 2024, um 21:33
Btw, schöne GrĂŒĂe an Herrn Söder's Ehepartner...
Birkenpilz, 19. MĂ€rz 2024, um 22:08
Habe schon immer bewundert, wie MinisterprÀsident:in Söder sich auf das Wesentliche konzentrieren kann
Schmierfink1337, 19. MĂ€rz 2024, um 22:09
Der Text zu der Anordnung ist so dÀmlich, man könnte glauben, das ist Satire.
âStark exkludierende Wirkungâ und die MĂ€r vom bösen Wolf⊠Àh den schlechteren Noten wegen fehlendem Sternchen.
Aber toll, dass die Regierung dieses Thema so energisch angeht. Das wird sicher paar nach rechts abgewanderte WĂ€hlerinnen und WĂ€hler zurĂŒck ins Nest holen.