Tratsch: Frage an Sauspiel-Anwälte (Rechtssprechung)

mamaente, 15. April 2012, um 18:04
zuletzt bearbeitet am 15. April 2012, um 18:05

wer hat denn irgendwo, irgendwas von einer "liderlichen" sportart gesagt? weißt grubi, ich hab immer schwierigkeiten damit wenn dinge verdreht dargestellt werden, bzw. behauptungen aufgestellt, aber nicht belegt werden.... wenn etwas angeklagt aber nicht verifiziert wird. da wird mir die diskussion dann zu schwammig, das bringt so nix.
nur noch so zum abschluss, meine kinder können alle schafkopf, niemals wollte ich sie davon fernhalten und dennoch hab ich verständnis wenn es erwachsene gibt die der meinung sind, ein kind habe bei einem turnier, bei dem es noch dazu um geld geht, nichts verloren...

grubhoerndl, 15. April 2012, um 18:10

ich doch auch.

ich habe aber auch verständnis für eltern, die der meinung sind, ihre kinder sollten genau auf solche turniere gehen.

serave, 15. April 2012, um 18:16

@Grub: naja der grüne Pfeil (eine Erfindung von dort) ist nicht schlecht... :-)

zum Thema DDR: Es mag sein, dass die ideologie heirbei eine große Rolle spielte, trotzdem mindert es nicht den Nutzen dieser Einrichungen. Und sind wir mal ehrlich, eine ideologische Erziehung erhalten wir auch hier. In der Schule wird auch ganz genau das gelehrt, was wir hören und lernen sollen und sonst nix.

@mamaente: Mir geht es nicht um einen Einzelfall, wobei ich grub absolut Beipflichten muß. Meine Kollegin hätte fast Ihren Job aufhören müssen. GSD hat sie einen Tag wegen eines Umzugs eines anderes Kindes einen Platz bekommen.

Mir geht es um das gesamte Land Deutschland. Das braucht Kinder (demographischer Faktor) und Bildung (um weiter bei Hochtechnologien dabei zu sein). Darauf basiert unser Wohlstand.

(Man sollte unsere Eltern bzw. Großeltern nicht ganz vergessen, die die Grundsteine dieser Wohlstandsgesellschaft gelegt haben, aber das ist ein anderes Thema).

Fakt ist aber, dass in skandinavischen Ländern eine Betreuung jedes Kindes gewährleistet ist. Und um sonst schneiden diese Länder im internationalen Ranking nicht mit guten bis Toppositionen ab, wobei Deutschland immer mehr im Bildungsstandard und anderen Rankings abrutscht.

Nach dem Unoranking ist Deutschland nur noch auf Platz 22 der Lebensqualität, Norwegen auf Platz 1.

Im HDI Ranking sind wir auf Platz 9 und wer ist auf Platz 1 ? Norwegen. Selbst die bittere USA ist noch vor uns im HDI Ranking.

Im Subindikator Bildung sind wir nur noch auf Platz 17.

Ex-Sauspieler #213041, 15. April 2012, um 18:27

Ist eine Ordnungswidrigkeit, strafbar macht er bzw. der Veranstalter sich nicht.
Muss man eben ein Bußgeld zahlen bis zu 8000.

mamaente, 15. April 2012, um 18:33

öhm, ich gebe dir absolut recht, es ist eine schande, dass unsere kinder nicht die bildungschancen erhalten die in einem land wie dem unseren angemessen wären. ein noch größerer skandal ist es, dass nirgendwo sonst in vergleichbaren staaten, die bildung der kinder so abhängig ist von ihrer herkunft wie bei uns und dabei insbesondere in bayern. darum ging es bislang aber glaub ich nicht..

Ricky, 15. April 2012, um 19:37
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Deibenker, 15. April 2012, um 20:34

Ich wiederhole hier nur was agensium vorhin schon geschildert hat:
Das Beispiel vom Schafkopftunier mit Preisgeldern ist ganz klar verboten. Laut Jugendschutzgesetz §6. Ich hab das Gesetz nicht gemacht, aber >>vor allem zum schutz des Veranstalters<< würde ich meinen Junior nicht mit auf ein Tunier mit Preisgeldern mitnehmen. (Mein Junior ist aber auch definitiv zu jung) Ich denke nur an z.B. einen Zeitungsartikel mit Hinweis auf Alter... und schon findet sich ein selbsternannter Gesetzeshüter und der Veranstalter zahlt!

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb
dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und
Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder
ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn
in Waren von geringem Wert besteht.

Quelle z.B.:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz-fliesstext-stand-1-1-2009,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

DerProgrammierer, 15. April 2012, um 21:42

Schafkopf ist kein Glücksspiel, es ging nur um 30€ das ist bei mir ein geringer Wert, und es war ein geschlossene Gesellschaft wo nur die mitspielen durften die sich angemeldet hatte.

krattler, 15. April 2012, um 23:30

aus diesem grund greift das gesetz hier auch nicht - meine meinung - lasse das aber mal juristisch abklären und gebe dann bescheid.

krattler, 15. April 2012, um 23:45

o o gerade gefunden:
Die Teilnahme an Kartenspielturnieren wie z. B. „Preis-Schafkopfen“ ist Kindern und
Jugendlichen ebenfalls nach § 6 Abs. 2 untersagt, da es sich hier meist nicht mehr um
„Gewinne in Waren von geringem Wert“ handelt.
Davon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen „Schafkopf“ oder andere Kartenspiele
zum Vergnügen und nicht des Gewinns wegen gespielt werden. Hierbei fehlt es am Merkmal
„Gewinnmöglichkeit“, das auf einen Geld- oder Warengewinn abstellt. Selbst wenn
traditionell diese Spiele mit kleinen Münzen gespielt werden, so werden diese an Stelle
von Zähllisten oder Zählmarken benutzt und haben üblicher Weise nicht den Zweck, einen
Einsatz zu vergrößern.

Ex-Sauspieler #213041, 15. April 2012, um 23:45
zuletzt bearbeitet am 15. April 2012, um 23:47

Das Problem ist was anderes:
Schafkopfen ist sobald es Geldpreise bzw. Warenwertpreise über 60 Euro gibt ein Gewinnspiel, weil es Preise als Gewinn gibt.
Gewinnspiel ist etwas anderes als Glücksspiel.

Und Gewinnspiele sind nicht erlaubt für Kinder .

Das was der Krattler hier getippt hat habe ich gestern schon geschrieben hier...

krattler, 15. April 2012, um 23:46

s.o.

Ex-Sauspieler #213041, 15. April 2012, um 23:48
zuletzt bearbeitet am 15. April 2012, um 23:49

https://www.sauspiel.de/forum/diskussionen/60...

Da habe ich es bereits gestern geschrieben ganz unten.

krattler, 15. April 2012, um 23:50

da hast wohl recht, aber das problem liegt wenn dann auf veranstalterseite.....

Ex-Sauspieler #213041, 15. April 2012, um 23:53
zuletzt bearbeitet am 16. April 2012, um 00:00

Nein nicht nur, weil der Programmierer in dem Fall seine Aufsichstpflichten verletzt nach § 1626 BGB., wenn er sein Kind anmeldet bzw. noch zusieht dann dabei.
Dabei spielt es dann nicht die Rolle ob das Kind freiwllig da mitspielt und seinen Spass dabei hat oder nicht.
In dem Fall würde er eben die Gewinnspielsucht von seinem Kind fördern.
Dem Veranstalter wird aber wohl der höhere Schaden entstehen.
Man kann es ungefähr damit vergleichen,was der Programmierer macht, wie wenn Eltern ihr Kind nicht in die Schule schicken, weil es nicht in die Schule will und es in Deutschland die Schulpflicht gibt.
Der Schaden am Kind ist eben, dass es gewinnspielsüchtig werden kann statt dumm zu werden.

grubhoerndl, 16. April 2012, um 00:01

einer der vielen gründe, warum mir rechtsverdreher suspekt sind

grubhoerndl, 16. April 2012, um 00:02
zuletzt bearbeitet am 16. April 2012, um 00:03

es lässt sich juristisch wirklich aus jedem scheiss ein strick drehen. so wie cross das aufzieht, erscheint es leider plausibel... schrecklich!

krattler, 16. April 2012, um 00:08

hm, aber eigentlich wissen muss es der veranstalter.... der progi hat ja nachgefragt, und man kann ja von eltern schlecht erwarten, dass sie das jugendschutzgesetz in allen details kennen, oder?

Ex-Sauspieler #213041, 16. April 2012, um 00:19
zuletzt bearbeitet am 16. April 2012, um 00:44

Die Frage da ist eher ob es dann ein unvermeidbarer Verbotsirrtum ist den der Programmer als Aufsichstperson da gemacht hat, also ob das Ordnungsgeld geringer ausfallen kann, weil dann Strafmilderung möglich wäre.

Man muss sich da fragen ob man einem Erwachsenen, der ein Kind hat zumuten kann, das Jugendschutzgesetz zu kennen oder nicht.
Aus meiner Sicht sollte das Jugendschutzgesetz bekannt sein, weil der Erwachsene sonst seinen Erziehungs- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Kind nicht nachgehen kann.

Meiner Meinung nach müssten dann eben mit ziemlicher Sicherheit der Veranstalter zahlen weil er gegen das Jugendschutzgesetzt verstossen hat und auch der Elternteil ein Ordnunggeld zahlen, weil der seine Aufsichstpflichten verletzt hat, wenn wegen einer möglicherweisen anonymen Anzeige Ermittlungen aufgenommen werden.
Man kann da davon ausgehen, dass Ermittlungen aufgenommen werden, da ein öffentliches Intresse besteht.
Wird dann wohl vermutlich als Spende an ne soziale Einrichtung gehen das Ordnungsgeld.

DerProgrammierer, 16. April 2012, um 06:33
zuletzt bearbeitet am 16. April 2012, um 06:37

Wenn ich dann ne Spenden quittung bekomme passts ja :-) Dann kann ichs von der Steuer absetzen :-) Auf jeden Fall danke für Eure Nachforschungen. Ich muss erkennen dass es echt für jeden Pfurz ein Gesetz gibt. Auf der einen Seite gut auf der anderen Seite ... Na ja...

Pete, 16. April 2012, um 06:40

Vorweg: Anwalt bin ich nicht, wissen tu ich's nicht.

Aber wenn das Jugendschutzgesetz hier greift (was nachvollziehbar klingt), muß es auch einen Grund haben, daß in Gaststätten und Diskotheken Auszüge des Jugendschutzgesetzes gut sichtbar ausgehängt werden müssen. Daher kann ich mir nicht vorstellen, daß bei Eltern dieses Wissen vorausgesetzt wird.

Pete, 16. April 2012, um 06:41

Spendenquittung würdest Du aber keine bekommen. :-(

hosenlatz, 16. April 2012, um 08:35

Es muss aber doch auch so etwas wie einen Ermessensspielraum geben, oder? Wie immer man jetzt persönlich dazu steht, aber die Teilnahme eines Zwölfjährigen an einem Schafkopfturnier mit Vater muss ja wohl, selbst wenn ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegen sollte, anders gewertet werden als - was weiß mich, ein gemeinsaamer Puffbesuch oder so. Oder auch nur ein Pokerturnier.

Ricky, 16. April 2012, um 08:56
Dieser Eintrag wurde entfernt.

DerProgrammierer, 16. April 2012, um 09:21

Jetzt muss ich das erst mal meinem Sohn beibringen der natürlich sehr gerne Turniere spielt, dass er jetzt 6 Jahre kein Turnier mehr spielen darf. Da wird er traurig sein. Meine persönliche Meinung ist aber dass wenn ich als Erziehungsberechtigter dabei bin und alles bezahle das kein Problem sein sollte. Nächstes Mal nehme ich eben den Preis für ihn an. Dann spielt er nur zum Vergnügen :-)

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