Soizhaferl, 17. April 2016, um 10:17
zuletzt bearbeitet am 17. April 2016, um 10:19
Hm, das (Edit: bezogen auf faxe zwei zurück) seh ich etwas anders. Viele können schon zwischen Erdogans Recht, als Privatmann Klage einzureichen (wie das ja auch jeder Deutsche hat), auf der einen und dem "Schahparagraphen" auf der anderen Seite unterscheiden. Und gegen letzteren wendet sich aj der großteil des Zorns. Die "was hat der Türke den Deutschen zu verklagen"-Stimmen gibts auch, aber das ist nicht das Gros des Widerspruchs.
(Wobei ich da den heroischen und kostenfreien Widerspruch der SPD-Minister auch wenig gelungen finde, denn diesen völlig unnötigen Paragraphen hätte die rotgrüne Regierung ja leicht kicken können, seinerzeit)
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 10:20
"Aber meins ist es nicht"- schreibt faxe.
Gute Frage- ist es unseres ??
Abgesehen von Böhmermann frage ich mich ob SATIRE grundsätzlich noch in unsere Zeit passt ?
Im Paris starben deshalb Menschen weil sie sich der Satire widmeten. Mohhamed Karikaturen oder ähnliches.
Zitat WIKI :
Unter anderem wurde ein betender Muslim dargestellt, der während des
Gebetes von einem Hund bestiegen wurde. Daraufhin kam es weltweit zu
Protesten muslimischer Organisationen, vom Boykott dänischer Produkte bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen mehr als 100 Menschen starben.
Zum Glück ist im Fall Böhmermann noch kein Mensch zu Schaden gekommen.
Soizhaferl, 17. April 2016, um 10:25
Naja, der Unterschied ist doch, ob IRGENDEIN betender Muslim dargestellt wird, oder der Mehmet Burkir, wohnhaft Lindenstraße 14.
Ersteres muss eine freie Öffentlichkeit aushalten, und ich weiß auch nicht, warum das nicht zeitgemäß sein sollte. Für zweiteres gibts Gerichte. (und ich finde auch nicht, dass sich Politiker das grundsätzlich immer gefallen lassen müssen. Es geht ja darum, ob die Person oder ihr politisches Handeln Gegenstand der Satire sind.)
faxefaxe, 17. April 2016, um 10:28
Soiz: den Paragraph gibt es aber noch, dann darf sich Erdogan auch darauf berufen.
Wäre lustig, wenn die Regierung alles, was sie nicht mehr für sinnvoll erachtet, ignoriert.
Soizhaferl, 17. April 2016, um 10:31
Ja klar darf er, nur ist es ja nicht so, als ob dieser Paragraph nicht bekannt gewesen wäre und man ihn nicht schon längst hätte abschaffen können. Der Schah und Pinochet wären zwei gute Anlässe gewesen.
faxefaxe, 17. April 2016, um 10:36
Dass in diplomatischen Beziehungen eine gewisse besondere Rücksichtnahme herrscht, finde ich auch nicht völlig absurd.
Verwechselt wurde nur: die Bundesregierung ist nicht involviert, um die Anzeigen abzubügeln. Sie soll nur prüfen, ob durch ein Verfahren diplomatischer Schaden droht. Was hier sicher nicht der Fall ist. Die inhaltliche Bewertung obliegt dann der Justiz.
Soizhaferl, 17. April 2016, um 10:42
Das finde ich sogar äußerst absurd, denn die diplomatische Unruhe verursacht ja kein Staatsangestellter, der die BRD repräsentiert, sondern ein ganz normaler Bürger.
(Den Bürger auf diese Art und Weise für den Gesamtstaat in Haftung zu nehmen ist - sagen wir, es ist kein Wunder, dass der Paragraph im Kaiserreich entstand.)
Es liegt also schlicht kein diplomatisches Problem vor. Für alle anderen Probleme gibt es die Möglichkeit privater Klage.
faxefaxe, 17. April 2016, um 10:49
zuletzt bearbeitet am 17. April 2016, um 10:50
Die letzten beiden Sätze sind Unsinn, bzw Wunschdenken.
Erdogan kann sich auf den Paragraph berufen und WEIL kein diplomatisches Problem vorliegt, winkt die Bundesregierung das durch.
Du interpretierst das Gesetz in Deinem Sinne. (Und zwar falsch)
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 10:53
Es gibt noch mehr unsinnige §, die man abschaffen sollte. Da muss erst ein aktueller Bezug entstehen damit man über den Sinn oder Unsinn nachdenkt.
@ soiz
die öffentlichkeit hält es nämlich nicht aus. das ist doch das problem. gewalt, politiker streit und medien
hype. das ist doch das problem.
faxefaxe, 17. April 2016, um 10:55
Das empfehle ich auch zur Lektüre:
http://openjur.de/u/882545.html
Soizhaferl, 17. April 2016, um 11:06
Faxe, schon klar, dass, solange der paragraph existiert, er auch angewendet werden muss in diesem fall - Erdogan hat sich nunmal auf ihn berufen.
Aber deine Aussage, dass du diplomatische Rücksichtnahme usw., hieße ja, dass der Pargraph nicht nur vorhanden, sondern auch sinnvoll wäre. Und dagegen argumentierte ich. Wo du da Wunschdenken siehst, verstehe ich nicht.
Tilda, es gab ja schon zweimal den Bezug auf den Fall, 1967 und - ich glaub, so 1980 rum? Ist also nicht so, dass nun wirklich alle aus den Wolken gefallen wären, dass es das Ding gibt...
Wenn die öffentlichkeit das nicht aushält, ist das ihr Problem und nicht das von Satire. Ich kann doch nicht Dinge verbieten, weil Idioten drauf falsch regieren. Soll ich Flüchtlingsheime verbieten, weils Deppen gibt, die die anzünden?
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 11:19
@soiz
für mich ganz einfach. muslime halten satire nicht aus und sind schnell beleidigt. nun gut aber was ist die folge- GEWALT und TOD. also die öffentlichkeit
ist eben das problem. satire ist doch der auslöser.
Soizhaferl, 17. April 2016, um 11:41
Ich fürchte, jetzt klinge ich gleich wie der benni, aber: Wenns den Muslim stört, dass du dein haar zeigst, trägst dann Burka? Wenns den muslim stört, dass du eignes geld verdienst, ein eigens Konto hast, ohne deinen Mann auf die Straße gehst, lässt du das dann alles bleiben?
Ja so ein Unsinn... Satire mag der Auslöser sein, aber es ist nicht ihre Schuld, also hat sie sich deswegen auch nicht einzuschränken, nicht das geringste bißchen.
faxefaxe, 17. April 2016, um 11:48
Also bitte, das "Gedicht" ist derart verletzend, dass man daran nun nicht eine besondere Empfindlichkeit von Moslems festmachen sollte.
Mal ehrlich: wenn das selbe über Netanjahu verfasst worden wäre mit sämtlichen antisemitischen Klischees, die es gibt, natürlich nur, um auf einer Metaebene auf seine Kritikempfindlichkeit anzuspielen, würdest Du dann genauso argumentieren?
Soizhaferl, 17. April 2016, um 11:50
du meinst wahrscheinlich eh nicht mich, aber zur Sicherheit möchte ich den üblichen Dislaimer, dass natürlich ohnehin nicht "der" Moslem "die" Satire nicht verknusen kann usw. ;)
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 11:50
tja wir beide sind im gleichklang. muss benni nicht bemühen. die anderen störts eben. und was können wir machen. ist wie es ist ?
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 11:54
verkrustung führt nicht zu toleranz.
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 11:58
zuletzt bearbeitet am 17. April 2016, um 12:01
sorry aber ein Zitat muss sein:
"Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung
getrennt behandelt werden. Beide müssen daraufhin überprüft werden, ob
sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht
als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die
Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede
verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer
Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr
die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung
der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und
überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger
gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs."
Im Fall Böhmermann wir es juristisch spannend
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 12:02
auf jeden fall anders als deine mutter
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 12:04
glaube schon zu ahnen. dennoch als erstes will ich, dass mein kind tolerant und respektvoll gegenüber anderen wird
Ex-Sauspieler #462899, 17. April 2016, um 12:08
string wo willst du hin- sei deutlich. bin ned eine helle vom verstand