Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 18:54
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 18:54
Wenn er in den offenen Vollzug kommt muss er nur nachts rein.
Kommt er in den geschlossenen auch tagsüber.
Ex-Sauspieler #244719, 13. März 2014, um 18:55
Dieser Eintrag wurde entfernt.
faxefaxe, 13. März 2014, um 18:57
Die Rechtslage hat sich seither geändert.
Und auch laut Staatsanwalt hätte man Hoeneß ohne Selbstsnzeige wahrscheinlich nicht dran bekommen. Hätte er einen besseren Steuerberater gehabt, wäre er straffrei ausgegangen.
"Lächerlich gering" ist da reiner Kampfbegriff.
Gibt ja kaum vergleichbare Fälle
Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 18:58
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 18:59
Sollte das Urteil bestand haben, muss der Bayern-Patron für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dass er diese Strafe auch komplett
verbüßt, ist unwahrscheinlich - hat aber nichts mit einem etwaigen Prominenten-Bonus zu tun.
Möglicherweisewinkt ihm bereits nach wenigen Wochen der Übergang in den offenen
Vollzug. Das Strafvollzugsgesetz erlaubt es, dass Häftlinge außerhalb des Gefängnisses arbeiten und nur nachts zum Schlafen zurückkehren
müssen, wenn keine Fluchtgefahr besteht. Die Entscheidung darüber trifftder Anstaltsleiter. Zudem kann Hoeneß Hafturlaub beantragen, nachdem erdie ersten sechs Monate seiner Strafe abgesessen hat. Bis zu 21 Tage im
Jahr könnte er das Gefängnis auf diesem Wege verlassen. Dass Hoeneß sämtliche möglichen Hafterleichterungen bekommen wird, dürfte sicher
sein. Er kann sich die besten Anwälte leisten, zudem ist ja auch unwahrscheinlich, dass er sich im Gefängnis daneben benimmt.
Und Hoeneß kann sich berechtigte Hoffnungen machen, vor Ende seiner Haftstrafe die Gefängnismauern hinter sich zu lassen. Das Gesetz erlaubtes, Häftlinge frühestens nach der Hälfte ihrer Haftzeit vorzeitig zu entlassen, wenn „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des
Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“, wie es im Gesetzestext heiß.
Hoeneß wäre nicht der erste Steuersünder, der lediglich die Hälfte seiner Haftstraße im Gefängnis absitzt: Auch Peter Graf, der Vater von
Tennis-Legende Steffi Graf, wurde nach der Hälfte seiner Strafe entlassen.
Quelle:http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/steuerprozess-uli-hoeness-muss-ins-gefaengnis-12844066.html
faxefaxe, 13. März 2014, um 19:00
Offenen Vollzug gibt's aber praktisch nie vom ersten Tag weg.
Der Gribkowsky durfte schnell (nach ein, zwei Jahren?)
Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 19:01
Nach ein paar Wochen vermutlich und dann pennt er eben nur noch drin.
krattler, 13. März 2014, um 19:04
wenn er sich nur die besten anwälte genommen hätte ......
faxefaxe, 13. März 2014, um 19:10
Bei Abgabe der Anzeige vor allem.
Ansonsten wundert mich, dass dreieinhalb Jahre Haft hier für Pipifax gehalten werden. Glaube, dass schon ein paar Wochen übel sind. Und den Makel Haft wirst nimmer los, das ist bei denen mit Bewährung wie Boris Becker anders
krattler, 13. März 2014, um 19:24
und was soll das für eine revisionsvorbereitung sein.....kein einziger antrag.....
mamaente, 13. März 2014, um 20:12
http://www.taz.de/Prozess-gegen-Bayern-Praesident/!134480/
fieserwenz, 13. März 2014, um 20:30
Der Hoenes hat einen entscheidenden Fehler gemacht . er hat sich nicht rechtzeitig darum gekümmert und alles auf den Tisch gelegt. und bitte erzählt jetzt nicht das des früher nicht möglich war . es wäre möglich gewesen von der Bank alle Daten innerhalb von einem Monat zu kriegen . hätte er das rechtzeitig gemacht und früher alles aufgeklärt , hätte er eine Gefängniss strafe umgehen können .
Er hätte das Amt erstmal ruhen lassen sollen , und sich nur auf seinen Prozess richtig konzentrieren müssen . Er hat ein ganzes Jahr Zeit nachzubessern das dies eine wirksame Selbstanzeige wird. Das hat er schlampig bzw zögerlich gemacht und die Selbstanzeige war am Ende einfach nicht wirksam. So blieb auch dem Richter nichts anderes übrig als ihn zu einer Gefängnissstrafe zu verurteilen. Und da ist er bei der Summe mit 3 Jahren und 6 Monaten gut weggekommen meiner Meinung nach.
faxefaxe, 13. März 2014, um 20:36
Da liegt ein Trugschluss vor, glaube ich.
Es zählt nur die Selbstanzeige im Moment der Abgabe. Nachbessern hilft da wenig, wenn ich das recht sehe. Da hätte er vielleicht noch paar Monate weniger bekommen wegen guter Kooperation. Bei 28 Millionen und unwirksamer Selbstanzeige war Bewährung nicht drin.
fieserwenz, 13. März 2014, um 20:41
faxefaxe im Moment der Abgabe kann er keine wirksame Anzeige machen weil ja viele daten fehlen von der Bank . er hätte im Moment der Abgabe sagen müssen das da noch viel mehr ist und er so schnell wie möglich diese daten nachreicht. das hat er aber nicht gemacht aus welchen Gründen auch immer
faxefaxe, 13. März 2014, um 20:44
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 20:45
Aber das ist sein Problem.
Er hätte sie dann eine Woche oder einen Monat später abgeben müssen (oder einen Monat früher anfangen). Das Gesetz sieht ein "ich melde mal eine Selbstanzeige an, die Daten liefer ich nach" nicht vor. Das ist dann halt keine wirksame Selbstanzeige.
Sonst wären der Staatsanwaltschaft ermittlungstechnisch die Hände gebunden. "Mal schauen, was er im nächsten Jahr noch liefert"
fieserwenz, 13. März 2014, um 20:46
ja aber es wäre ja möglich gewesen innerhalb 1 Monat. das sagen Experten . aber er hat zulange gewartet damit
faxefaxe, 13. März 2014, um 20:53
Ah, die Vierwochenfrist kannte ich nicht.
Schlecht beraten war er jedenfalls
faxefaxe, 13. März 2014, um 20:59
Wenn Du deinem Steuerberater ein Konto komplett verschweigst?
fieserwenz, 13. März 2014, um 21:46
seine Verluste hat er nicht verschwiegen , dafür aber seine Gewinne.
fieserwenz, 13. März 2014, um 21:47
seine Verluste in Deutschland
faxefaxe, 13. März 2014, um 21:57
Wie meinen?
Die Frage war: was kann der Steuerberater dafür, wenn er nix von dem Konto weiß?
fieserwenz, 13. März 2014, um 22:12
sorry ich hab mich falsch ausgedrückt . das konto in der schweiz hat er natürlich verschwiegen . er hat aber bei dem konto was er in deutschland hatte steuersparend Verluste geltend gemacht während er gewinne in der schweiz nicht versteuert hat .
grubhoerndl, 13. März 2014, um 23:16
servus loncaros, mein alter freund. im forum habe ich dich bisher nicht geshen!
um so mehr freut mich, daß du heute eine position beziehst, die ich vorbehaltlos unterstützen kann.
kurz zusammengefaßt, die "alte" lesart, nach der nicht nur körperliche gewalt zu bestrafen ist, hat sehr viel für sich.
der schaden, der durch herrn H. und seine kumpane tagtäglich angerichtet wird, ist für die allgemeinheit (aufmerken, NICHT für den einzelnen betroffenen) sehr viel größer, als derjenige, der von gewalttätern angerichtet wird.
wenn alle bösen buben (herr H. ist nur ein einzelner, recht kleiner fisch) brav das abdrücken würden, was sie nach dem gesetz uns allen schulden, würden wir kleinen weniger steuer zahlen und besser leben können. wir deppen finanzieren alle zusammen den lebensstil der großkopferten (da bin ich ganz beim karl marx) und trauen uns nicht, für unser recht einzustehen.
das ereignis heute wirft lediglich ein schlaglicht auf das problem. ich formuliere es mal a bissal provokant: eigentlich muß für alle mit einem einkommen über 200k im jahr die beweislastumkehr her: nicht der staat sollte ihnen nachweisen müssen, daß sie bescheissen, sondern sie sollten es selber beweisen müssen, daß alles sauber ist. ich schätze in dieser einkommensgruppe den anteil der nicht ehrlichen steuerbürger auf über 50%.
zurück zum thema u.h. peinlich wird es nur, wenn der bgh das heutige urteil abschwächt oder aufhebt. und das risiko ist nicht so klein :-(
krattler, 13. März 2014, um 23:31
grubi, sry, wenn ich jetzt mal ganz unprovokativ frage...... hast jetzt eigentlich an schuss?
oder kann ich dir sonst wie helfen?
grubhoerndl, 13. März 2014, um 23:41
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 23:44
misfällt meine position?
ich halte das schon aus.
hintergrund ist: ich bin eines von den arschlöchern, welches brav steuer zahlt. und deswegen bin ich von solchen sachen viel direkter betroffen, als von einem gewaltverbrechen, welches in 300 km entfernung ein tragisches schicksal auslöst.