Tratsch: FC BAYERN, Stern des Südens, du wirst niemals untergehen....

Esreichen61, 13. März 2014, um 11:47

Danke Faxe für die Infos. Deswegen denke ich auch, dass erst das BGH entscheidet. Steuerexperten sagen übrigens alle, dass es gar nicht möglich ist, eine Selbstanzeige völlig korrekt abzugeben. Von den 59999 Selbstanzeigen 2013 war keine 100% korrekt. Und da gab es kein Gerichtsverfahren...

krattler, 13. März 2014, um 11:52

die verteidigung von feigen halte ich für total schlüssig, faxe.
was passt da net?

faxefaxe, 13. März 2014, um 12:07

Feigen argumentiert, die 28 Mios könne man ja aus den Angaben von Hoeneß rausrechnen (die staatsanwaltschaft sei nur zu faul gewesen und habe daher die einfachen 3,5 Mios genommen) . Die formalen Anforderungen sind höher, da muss eine konkrete Zahl drin stehen, wieviel Steuerschuld besteht - und diese muss dann auch beglichen werden. Aber Hoeneß hat ja auch nur zehn Mio überwiesen bislang.

als einen Punkt, den man gegen ihn verwenden kann.

faxefaxe, 13. März 2014, um 12:34

bei einer Selbstanzeige ist es wurscht, ob Du 100 Euro oder 100 Millionen hinterzogen hast.
Wenn sie gültig ist, kannst Du nicht sagen: "Ist aber ganz schön viel, bestrafen wir ihn bissl."
insofern hinkt der Vergleich bissl.

die 30 Millionen haben da erst eine Auswirkung aufs Strafmaß, wenn die Anzeige nicht wirksam ist (was sein mag). dann bleibt sicher nur ohne Bewährung.

TOAO, 13. März 2014, um 12:37

Ich kann mir nur das eine oder das Andere Extrem vorstellen: Knast oder Einstellung des Verfahrens. (wobei das äußerst schwierig werden dürfte, da die Selbstanzeige ja Lücken aufweist)

krattler, 13. März 2014, um 12:51

freispruch wäre für den staat die gewinnbringenste lösung...... 70 mio inkl der dann fälligen 11% zinsen....

Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 12:54
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 13:00

Die muss er ja so oder so zahlen.

Im Steuerverfahren dann wenn das Strafverfahren vorbei ist.

Selbst wenn er freigesprochen wird jetzt im Strafverfahren und er dann die 30 Millionen nicht zahlen kann im Steuerverfahren kommt er in Haft soviele Tage wie die Geldsumme durch seinen Tagessatz ist.

Wenn er nicht freigesprochen wird und nicht zahlen kann kommt er diese Tage dann noch zusätzlich in den Knast.
Wie hoch der ist weiß man aber nicht, höchstgrenze ist 30.000 Euro.
Bei nem Tagessatz von 5000 Euro wären das bei 30 Millionen immer noch zusätzliche 16 Jahre Haft.

faxefaxe, 13. März 2014, um 13:02

Das Geld bringt er schon zusammen (auch, wenn das sicher auch bei ihm an die Grenze geht), notfalls mit Kredit.
Jahresverdienst etwa zehn Millionen Euro, Anteile an einer gut laufenden Wurstfabrik, etc.
15 Millionen hat er ja schon gezahlt.

Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 13:03
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 13:04

Ja davon ist auch auszugehen, aber zahlen mit Geld oder Ersatzhaft muss ers so oder so im Steuerverfahren dann.

faxefaxe, 13. März 2014, um 13:04

ich meine, die Zinssätze sind unterschiedlich, je nachdem, ob er verurteilt wird, das meinte Kratti, glaub ich. da sind sechs und elf Prozent im Gespräch.

Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 13:08
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 13:11

Für Staat wäre wohl n Freispruch deswegen am besten weil sich Uli dann nach dem Knast mit ziemlicher Sicherheit ins Ausland absetzen wird und dort seine Steuern dann zahlen wird und Deutschland seine Steuern entgehen
Dort hat er seine mediale Ruhe und vermutlich wird ihn nach 4 Jahren Haft nix mehr in Deutschland halten und der Hauptwohnsitz wird Richtung Österreich/Schweiz/Monaco verlegt.

Kann man dann davon ausgehen, dass dem Staat dann so 50-100 Millionen Steuern entgehen dadurch wenn er noch 20 Jahre lebt weil er ja schon 62 ist.

krattler, 13. März 2014, um 13:38

das meinte ich auch faxe, und das wäre auch die beste lösung....ist ja auch vieles falsch gelaufen von den behörden.....

pfroepfler, 13. März 2014, um 13:59

Nach § 2 Außensteuergesetz bleibt man für weitere 10 Jahre nach Wegzug in ein Niedrigsteuerland ( = Schweiz/ Monaco) voll steuerpflichtig mit allen Einkünften in Deutschland. Diese Ergänzung wurde damals aus Erfahrungen durch den Wegzug eines Michael Schumacher eingeführt.Mit Österreich würde es wohl auch schwierig, der Steuer zu entkommen, weil das Doppelbesteuerungsabkommen mit denen aufgekündigt wurde, als diese die Erbschaftsteuer abgeschafft haben. Somit bleiben die Einkünfte aus der Wurstfabrik wohl auf absehbare Zeit dem deutschen Staat (also uns allen :-)) gesichert.

Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 14:03
zuletzt bearbeitet am 13. März 2014, um 14:03

Wenn die Wurstfabrik nicht ins Ausland auch verlegt wird ;)

edmuina, 13. März 2014, um 14:04

des geht ned.
Dann sans koana Nürnberger Brodwärschd mehr.
:-)

Ex-Sauspieler #213041, 13. März 2014, um 14:10

3 Jahre 6 Monate sinds.

Esreichen61, 13. März 2014, um 14:11

Was zu erwarten war, damit es zum BGH kommt.

Thommm, 13. März 2014, um 14:42

jetzt wird wohl auch der finanzhaushalt des fcb ein wenig durchleuchtet.

trotzdem ist eine haftstrafe die nicht zur bewährung ausgesetzt m.e. nicht richtig, denn er hat "nur" steuern hinterzogen und keinem einzelnen menschen etwas angetan. er ist kein schwerverbrecher!

das ist deutschland und sein rechtssystem.

ich bin übrigens kein bayernfan, aber "mensch".

*anja, ich liebe dich!" ;-)

Esreichen61, 13. März 2014, um 14:43

Übrigens: Aus sicheren Kreisen habe ich erfahren, das Jens Lehmann auch Steuern hinterzogen hat und sich selbst angezeigt hat.

faxefaxe, 13. März 2014, um 15:23

wenn Du eine Bank überfällst und 28 Mio klaust, wirst Du jedenfalls härter bestraft, Thommm. Dass manche Gewaltdelikte zu gering bestraft werden, da bin ich völlig bei Dir.
Aber andererseits: Wer dem Gemeinwesen 28 Mio Euro klaut, soll ruhig auch mal "richtig" bestraft werden. Das Urteil führt natürlich zu mehr Steuerdisziplin in Deutschland. Wenn jeder mit einer Geldstrafe davonkäme, wäre das nicht so.

krattler, 13. März 2014, um 15:28

wird aber zu deutlich weniger selbstanzeigen führen....... scheinen ja wirkungslos zu sein .....

faxefaxe, 13. März 2014, um 15:30

nene, die war schon schlampigst. Wenn Du Deine Unterlagen dem Steueranwalt übergibst und der sich zwei Wochen Zeit lässt, hast Du keine Probleme.

Das Urteil wird mit Sicherheit wieder einen Schub in Richtung MEHR Selbstanzeigen geben, weil es zeigt, was Dir droht.

krattler, 13. März 2014, um 15:31

er stand ja auch unter druck..... konnte sich da nimmer viel zeit erlauben mit fachanwälten......

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