faxefaxe, 14. Oktober 2015, um 19:08
Die depperte Anmerkung zum Asylrecht für IS-Terroristen zeigt, wie ernst man Dein Geschreibsel nehmen kann. Aber Hetzer bist halt leider trotzdem.
faxefaxe, 14. Oktober 2015, um 19:10
"Unterhalt Dich mal mit einem Rechtswissenschschaftler" ist wieder so ein Schwachsinn. Du wirst keinen Rechtswissenschaftler finden (na gut, in Deinen Kreisen vielleicht schon ^^), der nicht sofort auf die einschlägige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts verweist.
Ex-Sauspieler #425945, 14. Oktober 2015, um 19:10
Jungs,
es wurde grad ein wesentlich wichtiger thread eröffnet.
Vllt. kann man sich ja mal auf so ner gangbangparty persönlich kennen lernen!
faxefaxe, 14. Oktober 2015, um 19:38
Klar prallts an Dir ab.
Ist bei Dir und Deinesgleichen so.
faxefaxe, 14. Oktober 2015, um 19:48
@bill
"klar ist es gefährlicher, wenn lauter junge krieger allein hier auftauchen, als wenn die im familienverbund kommen."
Klar. Wenn die hier nicht integriert werden, ist eine Radikalisierung natürlich wahrscheinlicher.
Mir geht es um das Gehetze zB gegen Familienväter, die so verzweifelt sind, dass sie sich auf den weiten Weg hierhermachen, um dann ihre Familie hierher in Sicherheit nachzuholen.
Bei dem gesäuselten: ein echter Mann würde doch seine Familie nicht allein lassen, könnt ich kotzen.
VogelGreif, 14. Oktober 2015, um 20:22
zuletzt bearbeitet am 14. Oktober 2015, um 20:23
zum IS-Kämpfer mit Asylanspruch hab ich mal bischen gegoogleld:
{Ausschluss der Asyl und Flüchtlingsanerkennung
Jemand, der wegen eines Verbrechens zu mindestens drei Jahren Haft
verurteilt wurde und deshalb als “Gefahr für die Sicherheit
Deutschlands” oder “Gefahr für die Allgemeinheit” eingestuft wird, kann
keine Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung erhalten.[3]
Das gleiche gilt für jemanden, der im begründeten Verdacht steht, ein
Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein schweres
nichtpolitisches Verbrechen begangen zu haben etc..[4]
Unter Umständen ist der betreffende Flüchtling aber trotzdem wegen §§
60 Abs. 2, 5 oder 7 AufenthG vor einer Abschiebung geschützt. Das ist
etwa der Fall, wenn ihm im Herkunftsland Todesstrafe, Folter oder andere
Menschenrechtsverletzungen drohen.
[3] § 3 Abs. 4 AsylVfG; § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG.
[4] § 3 Abs. 2 AsylVfG.}
Quelle: http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/3-wer-bekommt-asyl/31-voraussetzungen-fuer-die-asyl-und-fluechtlingsanerkennung/
Das heißt Möglichkeit im Einzelfall trotz Kriegsverbrechen nicht abgeschoben zu werden scheint es zu geben. Allerdings wird er dann wohl in Deutschland vor Gericht kommen bzw. im Knast sitzen. Und prinzipiell bekommt er eben keine Asyl und Flüchtlingsanerkennung. Ändern sich die Gründe für die Nichtabschiebung kann er dann abgeschoben werden.
faxefaxe, 14. Oktober 2015, um 23:08
Geschwätz. Da versetzt sich der Kami in seinem Sessel mal eben in einen Krieg hinein und verzählt, wie heroisch (wobei es heroischer ist, die Familie rauszuholen) er da wäre.
Ich war gerade am Stammtisch, da gab es deutlich weniger Stammtischgeschwätz als in Kamihausen.
faxefaxe, 14. Oktober 2015, um 23:25
Ja, wenn die Fassbomben niedergehen (lassen wir mal Deine Vergewaltigungsphantasien außen vor; die meisten fliehen nicht aus IS-Land, sondern vor den Bomben Assads), dann hältst Du die Arme über die Familie.
Andere fliehen und holen ihre Familie nach. Haben sehr viele erfolgreich gemacht. Alles Möglichkeiten in der Not. Deine moralische Wertung ist nur dermaßen kleingeistig..
benni565, 15. Oktober 2015, um 00:11
@faxe
Irgendwie verrennst du dich gerade, vor allem in der Analyse, warum Leute aus Syrien fliehen. Da beharken sich noch mehr Gruppierungen als die Assad-treuen und der IS.
Mit der Aussage, dass man als Mann seine Frau und Familie "unter Feuer" nicht im Stich lässt, hat der kami doch völlig recht. Jeder, der anders denkt oder sich anders verhält ist doch ein Waschlappen!
benni565, 15. Oktober 2015, um 00:15
Wenn jemand mich oder meine Familie mit Waffen angreift, wird es grundsätzlich nur einen geben, der es überlebt. Entweder ich, oder der andere. Aber feige abhauen?
benni565, 15. Oktober 2015, um 04:41
@kami
So lange wirst du gar nicht mehr warten müssen, bis du "automatische" - vermutlich unschöne - Antworten (aus der Zeitung/Fernsehen) auf Deine Fragen bekommst.
@seehofers...
Die anderen EU-Staaten "ducken" sich nicht weg.
Dort sind nur die Tische nicht so "fett" gedeckt und das Füllhorn der Sozialleistungen ist nicht so überbordend gefüllt wie in Deutschland. Ich hatte das bereits am Beispiel Polen erklärt, oder?
Die polnische Gastfreundschaft wird nämlich von den Völkerwandernden boykottiert, weil es dort weniger zu holen gibt. Und nicht umgekehrt!
faxefaxe, 15. Oktober 2015, um 06:36
zuletzt bearbeitet am 15. Oktober 2015, um 06:37
Also, Benni, nur zum Verstehen, Du würdest, wenn Assad Fassbomben auf Deine Stadt wirft, zur Waffe greifen und Rebell werden? Dafür würdest Du die Familie dann alleinlassen?
(Übrigens bleiben die Familien in solchen Fällen gerade in arabischen Ländern oft nicht "allein", sondern bleiben gerade in der Familie, zB beim Bruder. Ihnen den Familiensinn abzusprechen ist eher ungewöhnlich, glaube ich).
Ihr vermischt das jetzt etwas: ich bezog mich auf die These, dass ein echter Mann seine Familie nicht verlässt. Dass junge Männer per se insgesamt gefährlicher sind als Familien ist richtig und gilt überall. Aber deswegen haben sie genauso Asyl- oder Bleiberecht, ihre Flucht ist verständlich (sagt Ihr ja selbst) und sie fliehen im Fall Syrien ja nun wirklich aus nachvollziehbaren Gründen. Der IS hat 800 Deutsche in seinen Reihen, er muss seine Leute nicht kompliziert über Flüchtlingsrouten einschleusen. Da würde es zuerst "klingeln".
Bei der Analyse der Fluchtursachen verirre ich mich nicht. Das ist bei der Mehreit Assad, dann IS. (Beide übel, nicht dass wir uns falsch verstehen. Aber Assad ist für 80 oder 90 Prozent der toten Zivilisten verantwortlich; wäre er nicht das Problem wäre auch Flucht zB vor dem IS im eigenen Land möglich).
faxefaxe, 15. Oktober 2015, um 10:09
Das Asylrecht nach genehmen Personengruppen zu priorisieren, ist völlig zurecht nicht möglich.