Tratsch: Nazipack und Islamisten: Waren 70 Jahre umsonst?

Soizhaferl, 01. September 2016, um 10:18
zuletzt bearbeitet am 01. September 2016, um 10:42

Meiner Meinung nach sollte man die Möglichkeit(!) schaffen, dass das Urteil mit einem Abschiebebescheid gekoppelt wird.
Ich finde schon, dass es einen Unterschied macht, ob - ich versuche mal zwei Extreme zu konstruieren, da kann man mir jetzt gerne Polemik vorwerfen - ein 35jähriger eine frau brutal vergewaltigt und schlägt oder ob ein 18jähriger sich 10 Minuten lang Sprüche a la "Geh doch nach Hause, du Kanak!" anhört und dann einem eine klatscht. Beides gibts aber so ungefähr. Grundsätzlich sollte man sich da nicht holterdiepolter von der Einzefallentscheidung abwenden, das sehe ich durchaus als eine Grundfeste des Rechtsstaates (und halte das für einen völlig anderen Punkt als die Forderung nach generell härteren Strafen).

Auf einem völlig anderen Blatt steht die tatsache, dass Abschiebungen so langsam vollstreckt werden und/oder gerichte ewig für solche ENtscheidungen brauchen. Das ist nicht nur, aber vor allem ein personalproblem - und mit dem entsprechenden politischen Willen lösbar.

Helmut, 01. September 2016, um 10:20

Haferl wieder nur leeres Geschwätz.
Weißt was vor einem Urteil kommt?
"Im Namen des Volkes"............ Und das ist nicht im Namen des Volkes. Das ist ein Urteil im Namen einer Richterin der die Meinung des Volkes egal ist.

Und noch eins. Wo bleibt bei deiner leidenschaftlichen Rede das Opfer? Wie mag sich die Frau nach so einer schallenden Ohrfeige vom deutschen Staat "Im Namen des Volkes" fühlen?

Hast ein wenig Phantasie? Stell dir nur mal vor das wäre deiner Frau, Freundin, Schwester oder Mutter passiert!
Deine Einstellung ist zum kotzen.

faxefaxe, 01. September 2016, um 10:24

Du hast ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis, Helmut.
Der Geschwätz-Vorwurf fällt in den Fall auf Dich zurück mit Deinem Stammtisch-Gepolter.

Soizhaferl, 01. September 2016, um 10:34

Und du meinst, die fühlt sich besser, wenn der Gschwendner Sepp aus Niederbayern für das selbe vergehen die selbe Strafe bekommt?

Ich habe durchaus Mitleid mit dem Opfer. Aus guten Gründen ist beim Strafmaß aber weder das Opfer noch Volkes Stimme allein ausschlaggebend (beides sind aber Aspekte, die eine Rolle spielen).
Zum Volk gehören auch Straftäter, und selbst wenn sie nicht zum Volk gehören, haben sie Rechte auf einen fairen Prozeß und eine Abwägung der Gesamtsituation, dann gibt es eine Entscheidung im Rahmen des Strafmaßes.

Das wir uns richtig verstehen: ICH hätte ihn auch eingesperrt für die zwei jahre. ich hätte auch bei ähnlich gelagerten fällen mit deutschen Tätern zwei jahre gegeben. ich weise nur darauf hin, dass das Strafmaß nicht aus dem Rahmen dessen fällt, was bei vergleichbaren Fällen gefordert wird, und dass dabei die herkunft des Täters keine Rolle spielen darf, und dass es auch gründe gibt, die gegen das wegsperren sprechen - mir mißfällt dieses "unfassbar!!!"-Gedöns, denn es ist keineswegs unfassbar.

Helmut, 01. September 2016, um 12:03

Also wirklich mein lieber faxenmachen, das gerade du dich brüskierst wenn ich auf Stammtischniveau schreibe verwundert mich doch.
Gerade du der mich ja schon mehrfach in diesem Forum als nicht sehr intelligent abgestempelt hat sollte doch von mir eine solche Ausdrucksweise erwarten?
Und natürlich du als absolut überlegener, hochintelligenter und rhetorisch geschulter Journalist solltes mit deiner Omniszienz es doch nicht nötig haben mich auf mein Stammtischniveau hinzuweisen.

Also wirklich ich bin enttäuscht von dir. 😜

faxefaxe, 01. September 2016, um 12:08

Bissl wirr, Helmut.
Schreib doch noch einmal klar nieder, was Du sagen wolltest. :-)

krattler, 01. September 2016, um 12:17

helli, mach dich mal schlau, was die formel " im namen des volkes" bedeutet.....

faxefaxe, 01. September 2016, um 18:25

Nein. Im Namen des Volkes heißt gerade nicht, dass Stammtischtrieben nachgegeben wird.

Soizhaferl, 01. September 2016, um 18:30

Vereinfacht gesagt: Der Richter ist an die Gesetze gebunden. Die Gesetze wiederum gehen mittelbar vom Volk aus, durch die von ihm gewählten Repräsentanten. Darin drückt sich natürlich auch der Wille des Volkes aus, aber eben auch innerhalb gewisser Schranken, in unserem Fall den Grundrechten des GG.

Aber die erste Aufgabe des Richters besteht darin, das Gesetz zu vertreten, nicht den Volkswillen.

Soizhaferl, 01. September 2016, um 18:47

Vööööllig verschoben.

"Im Namen des Volkes

[...]

Allgemeines:

Die Formel Im Namen des Volkes weist darauf hin, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität).
Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem
tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen
müsste: nicht daran, sondern alleine an das Gesetz ist der Richter gebunden (Art. 97
Abs. 1 GG). Rechtliche Folgen für das Gericht ergeben sich aus der
gesetzlichen Anordnung, dass Urteile im Namen des Volkes ergehen, daher
nicht. Die Formel beinhaltet lediglich einen ethischen, rechtlich nicht
nachprüfbaren Appell an den Richter, sich dessen bewusst zu sein, dass
sich die Rechtsprechung im Volk vollzieht und mit den Grundüberzeugungen
des Volkes im Einklang stehen muss."

(http://www.juraforum.de/lexikon/im-namen-des-volkes)

Laber doch ein einziges Mal ned dumm daher, wennst keine Ahnung hast.

faxefaxe, 01. September 2016, um 19:25

Helmuts Position ist Stammtisch pur, Kami.

faxefaxe, 01. September 2016, um 19:33
zuletzt bearbeitet am 01. September 2016, um 19:34

"Letztlich aber sollten Urteile so aussehen, dass sie den "Willen des Volkes" abbilden und genau in diesem Sinne hat es Helmut auch verwendet."
Zitat Kami

steffekk, 01. September 2016, um 19:35

ich hab mich festgelegt - ich wähle CSU

ich glaub ich bin der erste Strahlemann der das tut. Historisch

Soizhaferl, 01. September 2016, um 20:46

Kami, lass gut sein - du kapierst es nicht.

faxefaxe, 02. September 2016, um 09:41

"an anderer Stelle erklärt er dann ausführlich, dass man doch keinen abschieben kann, vor allem Afghanen nicht."

Kami, bissl mitdenken. An anderer Stelle erkläre ich lediglich, warum es rechtlich schwierig ist (ua Bundesverfassungsgericht, Genfer Konvention).
Auch da habe ich aber immer betont, dass ich bei schwereren Vergehen dennoch abschieben würde - man muss dann halt Gesetze verschärfen, soweit es geht - und dann auch anwenden.
Diese Position wird ja auch zB von Grünen wie Palmer geteilt (nur Tiger und Benni leben noch in der Steinzeit, und denken, die Grünen seien eine linksradikale Partei ^^).
Das ist keine Sackgasse.
Viele aufnehmen, aber die, die das ausnutzen, konsequent abschieben. Natürlich auch nach Afghanistan, gibt da auch ruhigere Ecken.

faxefaxe, 02. September 2016, um 09:45

Ich empfehle dazu auch das Interview mit Daoud heute in der SZ:
"Man muss sagen, wer kommt, der muss die hiesigen Regeln akzeptieren, die Freiheiten und kulturellen Codes."
"Der Flüchtling ist ein Opfer, das aber eine Eigenverantwortung hat. ... Sie kommen hierher, weil es hier Freiheiten gibt, aber die muss man dann aber dann auch akzeptieren."

Bei mir gehört aber immer auch dazu: Ich bin dafür, Flüchtlinge aufzunehmen, auch in größerer Zahl.

Soizhaferl, 02. September 2016, um 10:01

Die Grünen sind in vielerlei Hinsicht sogar äußerst wertkonservativ, zudem haben sie vom sozialen Milieu her in machem Bereich die Nachfolge der "Partei der Besserverdienenden" angetreten und vertreten ja immer wieder deren Pfründen. Wenn Rebellen alt, reich und fett werden ;)

"dass ich bei schwereren Vergehen" - das klang für mich neulich noch anders?

...

Ne, kami, bei dir langts einfach nicht, die juristische Aussagelogik zu verstehen, was "im Namen des Volkes" meint. Da kann ich ja auch nix dafür. Ich weiß auch nicht, wie ich es noch einfacher erklären könnte.

faxefaxe, 02. September 2016, um 10:28

Klang es härter oder softer für Dich?
Ich würde sofort abschieben bei allem, was mit Gewalt zu tun hat und bei allem, was mit islamistischer Hetze zu tun hat.

Bei Ladendiebstahl oder einer geringen Stufe von sexueller Belästigung erst im Wiederholungsfall.

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