Tratsch: AfD… Remigriert euch ins Knie!

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 08:21

😀
Ein freundlicher Mensch würde sich freuen, wenn Radler im Stau schneller vorankommen als er selbst.
ein Kleingeist bekommt dann Ego-Probleme. 😀

Ex-Sauspieler #849929, 07. Februar 2024, um 10:03
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 10:03

Bisher habe ich gedacht bei manchen kommt wirklich viel Richtiges, doch ich korrigiere mich selbst! Manche sind glaube ich verbitterte Leute die keine sozialen Kontakte haben und den ganzen Tag damit verbringen schlau zu googlen.
Man sollte nicht immer voraussetzen das die eigene Meinung auch richtig ist, sondern vielleicht mal überlegen ob bei einem selbst noch Alles rund läuft!
Einfach mal so in den Raum gestellt und wer möchte kann es gerne mal auf sich beziehen, denn andere Leute andauernd anzugreifen, Meinungen aufzuzwingen und ins Lächerliche zu ziehen, zeigt nicht von großer Reife und von fehlender sozialer Kompetenz!

Blechkultur_Kim, 07. Februar 2024, um 10:14

So sehr ich Faxe als Diskussions "Partner" ab und zu schätze... ab und zu ist es kmpl Sinnbefreit mit Dir zu diskutieren!
Wenn in einer Broschüre vom ADFC steht "Paragraph xy der Stvo" werde ich den Teufel tun das noch weiter zu recherchieren. Man sollte davon ausgehen dürfen das die "Betreiber des ADFC" es richtig wiedergeben.

Btw: ja mich nervt es auch öfter wenn Radfahrer sich an der Ampel vorbei schieben.
Das hat aber sicher nichts mit einem verletzen Ego zu tun oder gar Schwanzverlust weil jmd vorne dran ist.
NEIN
Einfach schlicht damit das ich (und 2-5 weitere) den Trottel nach 30/50m wieder überholen muss (möchten). Sich damit unnötig Verkehr aufstaut weil der Depp nicht die Geduld hatte zu warten.
In der Situation hat keiner von beiden einen Vorteil! Ganz im Gegenteil.
Radfahrer hat mehr Risiko da er wieder mehrfach überholt wird.
Autofahrer wird im Verkehrsfluss unnötig behindert.

Vollkommen unnötige Aktion!!!

Bei Motorrad Fahrer mach ich sogar Platz das die vorbei können!

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 10:22

Dieser Beitrag bestätigt nun wirklich alles, was ich bislang geschrieben habe.
der Radfahrer, der aufs Auto verzichtet, und damit sogar innerorts schneller vorankommt, ist ein ungeduldiger Depp, weil der ungeduldige Autofahrer später ein paar Sekunden aufgehalten wird.

Germany in a nutshell.

Blechkultur_Kim, 07. Februar 2024, um 10:24

Um zum Thema zurück zu kommen.

Afd Frau Huy hat Strafanzeige gegen Correctiv gestellt um an die Überwachungs Aufnahme zu kommen.
Bei Herausgabe der Ton und Video Aufzeichnungen möchte sie diese veröffentlichen.

Klingt schon recht selbstbewusst. Glaube nicht das sie so dumm ist das zu fordern wenn sie sich nicht sicher wäre das es kein Eigentor wird.
Bzgl verwertbaren strafrechtliche Beweise gegen sie im Rahmen der zb. Volksverhätzung.

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 10:25

Eine juristische Frage, ich weiß es nicht: kann man im privaten Rahmen Volksverhetzung begehen?

Ex-Sauspieler #849929, 07. Februar 2024, um 10:27

Ja

Blechkultur_Kim, 07. Februar 2024, um 10:27

Wenn er schneller voran kommen würde... würde ich ihn nicht wieder überholen...

Den Rest hast du ja wie so gerne überlesen.
Das KEINER von beiden einen Vorteil davon hat.

viehweide, 07. Februar 2024, um 11:38

ich glaube "etwa 1 Meter " bedeutet igendwas zwischen 51 und 149 cm...

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 11:47
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 12:48

Das ist kein Wettrennen, Kim. Der Radler kommt auf diesem Abschnitt schneller voran (als Du und als er selbst, wenn er stehen bleibt). Dass Ihr dem Schwächeren, der auch noch Gutes dabei tut und für Euch den Stau verkürzt, nicht gönnt, ist bezeichnend.

Moos, 07. Februar 2024, um 12:20

@Kim
Der Daum war sich damals auch recht sicher...

WGangler, 07. Februar 2024, um 12:29

typischer Schafskommentar.....

YC_, 07. Februar 2024, um 13:11
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 13:15

Da wird nichts kommen.
Hätte Correktiv tatsächlich Beweise für strafbare Äußerungen könnten sie diese einfach vorlegen und hätten damit den ultimativen Beleg für ihren Bericht.

So behaupten sie einfach Dinge und die Medien übernehmen es ohne zu hinterfragen, bzw. schmücken die "Wahrheit" noch selbst weiter aus.

Denn wie faxefaxe es schon so deutlich gesagt hat.
"Extremisten fordern natürlich extremes"
Und wer die Extremisten sind und was sie dann alles fordern, kann ja jeder selbst entscheiden.

christophReg, 07. Februar 2024, um 17:24
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 17:26

Update zum Rechtsüberholen:
Es hat mich doch jetzt sehr gejuckt. Ich hab deshalb kurzerhand beim ADFC angerufen und den Verfasser der Broschüre tatsächlich persönlich am Telefon gehabt. Er hat mir bestätigt, dass die Formulierung "etwa 1m" als Ergänzung zur Formulierung im Gesetzestext "ausreichend Raum" selbstverständlich auf Grund entsprechender Gerichtsurteile entstanden ist. (Er war fast beleidigt, dass jemand annimmt, es könnte anders sein:-).Meine iuristische Verwandschaft hat mir außerdem ein konkretes Urteil zukommen lassen, dass diese Einschätzung bestätigt:-).

ABER und jetzt kommt ein Rückschlag für Ilha: Der eine Meter beziffert eben den RAUM zwischen Fahrzeug und Fahrbahnrand und nicht den ABSTAND vom Fahrrad zum Auto
Ich hoffe, das war jetzt auch journalistisch ausreichend:-)

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 18:21

Nahezu perfekt!
Die Aktenzeichen wären schon schön, und das „etwa“ macht es bissl sinnlos. Mit einem MTB braucht man halt einen Meter um durchzukommen, mit einem Rennrad „etwas“ weniger.
Ich weiss es aber sehr zu schätzen, wenn mit Fakten zurückgeschlagen wird, daher mache ich vielleicht keine Verwandtschaftswitze mehr (oder nur ab und zu!)

Blechkultur_Kim, 07. Februar 2024, um 18:21
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 18:21

2 für Chris 😃

christophReg, 07. Februar 2024, um 18:28
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 18:29

das etwa ist notwendig, da es sich bei gerichtsentscheidungen ja immer um Einzelfälle handelt. in dem mir vorliegenden Urteil sieht das z.B. so aus:

Aufgrund der Feststellungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. T im Rahmen des von ihmmündlich erstatteten verkehrsanalytischen Gutachtens steht fest, daß der Klägerin inHöhe des unfallbeteiligten Pkw ausreichend Platz zur Verfügung stand, an dem Fahrzeugvorbeizufahren. Wie der Sachverständige plausibel und nachvollziehbar erläutert hat,und wie sich aus der Skizze der von ihm erreichten Anlagen – 10 – ergibt, konnte die Klägerin mit einem Abstand von 20 cm an der Bordsteinkante entlang an dem Pkw vorbeifahren und behielt dabei noch einen hinreichenden Abstand, Schwingungen ihres Fahrrades von + - 20 cm nach jeder Seite ohne Kollision mit dem Fahrzeugkörper zu vollziehen.Auf der rechten Seite kam ihr dabei noch der freie Luftraum zugute, der über die Bordsteinkante hinaus vorhanden war. Dabei ist der Sachverständige auf der linken Seite sogar von der engsten Stelle, nämlich von dem rechten Außenspiegel an dem Pkw des Beklagten, ausgegangen.

geht man also von 60cm Lenkerbreite aus kommt man hier auf genau 1m. Allerdings zum Aussenspiegel.

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 18:42
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 18:44

Naja, nun verwässerst Du Deinen eigenen Beleg aber (was ja für Dich spricht). „Ein Meter hat gereicht“, sagt ja nun nix über die Untergrenze.
und wie gesagt: Rennrad 40, MTB auch mal 80 cm.
damit sind wir wieder bei „es muss halt gut durchpassen“, was so ähnlich auch im Gesetz steht.

christophReg, 07. Februar 2024, um 19:01

wieso verwässern? der paragraph gibt nunmal keinen Wert vor. das kann natürlich auch der adfc nicht ausgleichen.Aber der durchschnittliche Lenker hat eher 70 als 60cm bei den aktuellen Modellen.
und ja auf dem Rennrad kommst du damit evtl. mit weniger durch. Auf dem MB müssen es dagegen evtl. deutlich mehr sein.

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 19:08

Ja, eben. Wir meinen, glaube ich, das selbe. Der Meter ist auch Unfug, wenn Du einen superbreiten Lenker hast.
wir landen dann immer bei „das Rad muss halt vorbeipassen“ und nicht bei „Es muss ein Meter sein“.

NormanBates, 07. Februar 2024, um 19:52

Es ging Chris aber darum, Dein "Ilha hat sich den Meter ausgedacht" zu widerlegen. Und das ist ihm gelungen, denke ich.

faxefaxe, 07. Februar 2024, um 19:58
zuletzt bearbeitet am 07. Februar 2024, um 20:02

Die Behauptung war:

„die rechtsüberholer an der kreuzung haben immer einen Abstand von 1 meter, denn nur da ist es erlaubt“.

Man kann auch mit etwas ausgedachtem einen groben Zufallstreffer landen (nach meinem Dafürhalten hat Chris den vorgeschrieben Meter auch nicht belegt, vom Abstand ganz zu schweigen, da reichen selbst nach Chris Quellen 20 cm).. Sie selber hatte ja einen falschen Beleg nachgereicht.
:-)

kartnliesl, 08. Februar 2024, um 01:31

Was für eine Diskussion 🫣 ich würde nie einen Radler überholen, wenn die komplette linke Spur nicht frei ist😂

blo17, 08. Februar 2024, um 10:47

Mit deinem Traktor? ☺️

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