Tratsch: AfD… Remigriert euch ins Knie!

MumeRumpumpel, 06. Februar 2024, um 16:04

Der ADFC nennt etwa einen Meter.

MumeRumpumpel, 06. Februar 2024, um 16:09

Der Fahrradfahrer gefährdet außer Fußgänger meistens sich selbst, ja. Aber über die Gefährdungshaftung ist man als Autofahrer halt gerne mit dabei. Außerdem macht es einem ja auch nicht direkt Spaß, einen Kamikaze-Radler unverschuldet vom Drahtesel zu holen und zumindest einen Lackschaden trägt das eigene Vehikel auch davon und ob der Radler dann eine Haftpflichtversicherung hat, die das bezahlt... und wenn nicht, ob er geneigt oder in der Lage ist für den Schaden aufzukommen.

Es hat also schon so seinen Grund, warum die Autofahrer nicht so begeistert sind von anarchischen Radlern.

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 16:14

ja, das sind halt so Faustregeln mit dem Meter. Ein Rennradlenker ist 40 cm breit, ein MTB eher 80. Der Platz muss reichen - und sonst kommt man ja nicht durch.

Die Teilhaftung stimmt, bei den 75 Prozent Schuld Autofahrer ist es aber die Hauptschuld, Mume.
Das Argument "niemand will gern einen Radler umfahren" akzeptiere ich, das ist ok.
Das ist bei den meisten aber nicht der Grund, wenn sie sich aufregen, wenn an einer roten Ampel einer rechts an ihnen vorbei fährt oder wenn er nicht auf dem "Radfahrer frei"-Fußweg fährt.

Daher sei erinnert:
"Radfahrer frei" heißt nicht, dass die Radler auf dem Radweg fahren müssen.
Radfahrer dürfen rechts an stehenden Autos vorbeifahren.
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie damit niemanden behindern (was sie nur selten tun, auch wenn von hinten ein Auto kommt).

christophReg, 06. Februar 2024, um 16:59

im text selber steht es nicht drin. es gibt aber konkrete zahlen. den einen Meter kann man auch in der broschüre des adfc nachlesen.
da sich den der adfc wohl nicht ausgedacht hat wird er wohl aus konkreten Rechtssprechungen hervorgehn. also ausgedacht hat sich die ilha den meter nicht:-)

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 17:15

Deine Argumentation finde ich jetzt für einen Lehrer erstaunlich unfundiert. „Im Gesetz steht es nicht, aber wird schon stimmen, wenn ich das in irgendeinem Text aufgeschnappt habe.“
und nein, es ist nicht mit 90 Zentimetern verboten, weil der ADFC empfiehlt, dass etwa ein Meter Platz sein sollte.

Wenn Du durch kommst, ist Platz da. Wenn Du den Spiegel rammst, war es zu eng. Da geht es ja nicht um Strafzettel, wenn nix passiert ist.

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 17:17

Wo stand das denn nun „bei Dir“?

bei mir schon: etwa 1m, steht da

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 17:20

Der ADFC empfiehlt diesen Meter übrigens auch als Abstand zum Fahrbahnrand.
wenn man das macht, regen sich die Autofahrer aber auch auf. :-)

christophReg, 06. Februar 2024, um 17:46
zuletzt bearbeitet am 06. Februar 2024, um 17:53

Also ok, ganz präzise:
Googelt man §5 Fahrrad, stößt man prominent auf die Formulierung des ADFC mit dem "etwa 1m" .
Es sieht da tatsächlich so aus, als ob das so im Gesetz steht, tut es aber nicht. Da steht "ausreichend Platz".Dass solche Formulierungen in der gerichtlichen Praxis dann oft präzisiert werden ist üblich. Ich gehe daher davon aus, dass der ADFC sich das nicht selber ausgedacht hat. (mit mehr googeln findet man sogar differenzierte Angaben, wie 1m bei stockenendem und 80cm bei stehendem Verkehr).
Ich schau mal, ob ich mehr finde.
Klar ist: weniger als exakt 1m ist nicht sofort verboten (Punkt für dich)
Klar ist aber auch: der Meter ist nicht von Ilha ausgedacht (Punkt leider wieder weg:-)

Ich vergass außerdem zur Erhärtung meiner Vermutung zu erwähnen, dass sich die Formulierung des ADFC in einer Broschüre befindet mit dem Titel "Verkehrsrecht für Radfahrende"

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 17:47
zuletzt bearbeitet am 06. Februar 2024, um 17:51

Was für ein Unsinn. 😀

Die Behauptung:

“ach ja und die rechtsüberholer an der kreuzung haben immer einen Abstand von 1 meter, denn nur da ist es erlaubt.“

ist schlichtweg falsch. Aus einer Empfehlung des AdFc abzuleiten „das wird schon die Rechtslage sein“, ist absurd.
wegen solcher Herleitungen gibt es den punishment pass.
die Leute kennen die Regeln nicht, regen sich dann über Radler auf, die rechts an ihnen vorbei fahren, die auf der Straße fahren, trotz Gehwegs daneben, oder die nebeneinander fahren, und überholen dann zur Strafe zu eng.

wenn Du gut vorbei kommst, darfst Du rechts vorbeifahren. Bevor Du anderes behauptest, solltest Du Dir schon die Mühe der Recherche machen, statt den ersten Satz als Fakt rauszuhauen, der bei Google auftaucht.

Sporter, 06. Februar 2024, um 17:50

AfD..... radelt euch ins Knie!

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 17:52

Der Deutscher-Autofahrer-Radlerhass passt thematisch sehr gut in einen AfD-Thread, finde ich :-)

christophReg, 06. Februar 2024, um 17:58

Lieber Faxe: Ein bisschen kann ich verstehen, warum mancher sich schwertut, bei Diskussionen mit dir:-).
Meine Argumentation als Unsinn abzutun ist schon sehr gewagt. Ich hab ein paar Juristen in der Verwandschaft und die angestellte Vermutung ist absolut plausibel (oder glaubst du wirklich der ADFC denkt sich so was aus?)

Ich vergass außerdem zur Erhärtung meiner Vermutung zu erwähnen, dass
sich die Formulierung des ADFC in einer Broschüre befindet, mit dem Titel
"Verkehrsrecht für Radfahrende"

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 18:04

😀 das Argument „Ich habe Juristen in der Verwandtschaft“ ist ähnlich gut wie „Ich habe da einen Satz im Internet aufgeschnappt“

und ja, es tun sich immer wieder welche schwer, die in Diskussionen mit mir etwas behaupten und es dann nicht belegen können. Weil niemand dann einfach sagt „ok, der Meter war falsch“, sondern so Verrenkungen gemacht werden. :-)

christophReg, 06. Februar 2024, um 18:05

Womit wir beim eigentlichen Punkt meiner Intervention wären, nämlich deiner Behauptung, der Meter wäre "ausgedacht".
Die ist nämlich mit der Broschüre schon ohne Gerichtsurteil wiederlegt.

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 18:07

😀 Du findest für alles einen Beleg im Internet, auf den Du Dich im Nachhinein berufen kannst.

Und Vorsicht: Ich habe mehrere Internet-Experten in der Verwandtschaft!

christophReg, 06. Februar 2024, um 18:23

Jetzt wird es albern Faxe und du gibst da leider gerade kein gutes Bild ab, weil du nicht in der Lage bist, einzugestehen, dass deine Unterstellung,der Meter wäre ausgedacht, nicht stimmt.
Und nur darum geht es mir, weil du ja immer fair bleiben willst.

Es ist übrigens kein Empfehlung des ADFC sondern, wie geschrieben, ein Broschüre zum Verkehrsrecht.
Die Passage zu §5 lautet:

Rechts vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO)
Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist
(etwa 1 m). Das Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht
zwischen Fahrzeugschlangen. Leider gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer*innen ausreichend Platz
lassen müssen. Aus der Vorschrift zum Überholen von langsam fahrenden Fahrzeugschlangen (§ 7 Abs. 2a
StVO) kann man sinngemäß ableiten, dass die rechts überholte Kolonne nicht völlig still stehen muss

https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Recht/Downloads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrende_6.20.pdf

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 18:44
zuletzt bearbeitet am 06. Februar 2024, um 18:46

Das ist immer noch die ADFC-Broschüre 😀

“Broschüre zum Verkehrsrecht“ ist eine ganz neue juristische Grundlage.
frag Deine Verwandten, ob sie Präzendenzurteile finden.

ausgwaschelt, 06. Februar 2024, um 18:48

https://www.bussgeldkatalog.org/seitenabstand/
ganz andere zahlen als die die hier verhandelt werden

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 19:09
zuletzt bearbeitet am 06. Februar 2024, um 19:09

😀
Beim Überholen muss das Auto 1,50 Meter Abstand innerorts halten.
wir reden vom rechts Vorbeifahren am Stau.

Sporter, 06. Februar 2024, um 19:16

Es gibt ein chinesisches Sprichwort das da lautet:

"Wenn du die Wahl hast zwischen Recht haben und freundlich sein, sei Freundlich"

Und es gibt ein russisches Sprichwort das da lautet:

"Scheiß auf chinesische Sprichwörter"

😁 Genau mein Humor hier 😁

christophReg, 06. Februar 2024, um 19:36

@faxe: du magst dabei bleiben, dass der eine Meter ausgedacht war. Kann sich ja jeder ein Bild machen.
Ich bleibe bei meiner Vermutung und dabei, dass sie gut begründet (von bewiesen hab ich nicht geredet) ist.
Soviel Zeit, ein Urteil zu googeln ist es mir dann doch nicht wert. Ich werde aber berichten, wenn mir eins über den Weg läuft:-)

faxefaxe, 06. Februar 2024, um 19:53

„Gut begründet“, weil der ADFC in einer Broschüre schreibt, das sei „etwa“ ein Meter? 😀
jeder Radler, der rechts an ilha vorbei fährt, hat „etwa“ einen Meter.
mit wohl fast jedem Rad wirst Du 70 cm brauchen allein für die Ellenbogen.

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